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17.02.2016, 08:59 Uhr
Hoppla: Kleinkind kauft Büromöbel auf Ricardo für 600 Franken
Ein zweijähriges Mädchen drückt auf dem Smartphone ihres Vaters herum und kauft auf Ricardo ein Möbel für 600 Franken. Gilt der Vertrag?
Ein Kleinkind surfte für kurze Zeit auf dem Handy des Vaters, als dieser es für einen kurzen Moment unbeaufsichtigt liess. Dabei drückte die 2-Jährige auf der Ricardo-App herum und ersteigerte so ein Büromöbel im Wert von 600 Franken. Von einem solchen Fall berichtet das Radiomagazin «SRF Espresso». Der Vater reagierte kurz darauf und einigte sich mit dem Verkäufer, den Kauf zu annullieren.
Allerdings, und das dürfte den Vater verärgert haben, musste er nachträglich dennoch die 40-fränkige Einstellgebühr entrichten. Dem Online-Marktplatz sind solche Fälle bekannt. Die Verantwortung liege immer beim Besitzer des Kontos, wie Mediensprecher Simon Marquard dem Konsumentenmagazin antwortet. Bei einem kleinen Kind sei zudem eine erhöhte Sorgfaltspflicht angezeigt, die in diesem Fall offenbar nicht erfüllt werden konnte.
Ratschläge im Umgang mit Smartphones und Kleinkindern
Die Kassensturz-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner bestätigt dem SRF Espresso, dass Eltern im konkreten Fall bei den angefallenen Gebühren das Nachsehen hätten. Ein Verkäufer könne aber nicht darauf beharren, dass Eltern das Möbel kaufen, zumal minderjährige Kinder keine rechtsgültigen Verträge abschliessen können. Jedoch dürfte sich ein Beweis seitens der Eltern als schwierig erweisen. Daher lohne es sich immer, mit dem Verkäufer eine Lösung zu finden. Dazu rät auch Ricardo.
Es gibt diverse Möglichkeiten, wie Sie Ihr Smartphone optimal vor Kinderhänden schützen können. Naheliegend ist in erster Linie natürlich immer eine Bildschirmsperre. In zweiter Linie können Sie etwa App-Zugriffe beschränken. Umfassende Tipps zum Thema verrät unser Praxisartikel «Kindersichere Smartphones: So gehts!».
Autor(in)
Simon
Gröflin
17.02.2016