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26.09.2007, 08:03 Uhr
Schadenersatz für praktisch geschenkte Software
In Frankreich erhält ein Käufer eines Notebooks den grössten Teil des Verkaufspreises zurück. Grund: das Notebook wurde zusammen mit Software ausgeliefert, die der Kunde nicht wollte.
Die Rechtsprechung treibt manchmal seltsame Blüten. In Frankreich wurde ein Urteil gefällt, wonach ein Käufer eines Acer-Notebooks von den 599 Euro nun 311,85 Euro zurück erhält, weil sich darauf Software befand, die der Käufer nicht wollte. Konkret handelte es sich um Windows XP, Microsoft Works, Norton AntiVirus, ein CD-Brennprogramm sowie eine DVD-Software.
In Frankreich ist es verboten, den Kauf eines Produkts vom Kauf eines anderen abhängig zu machen. Ein Notebook, das nur mit vorinstallierter Software zusammen erhältlich ist, wird als solche Bündelung betrachtet. Das Gericht hat nun einfach die vollen Verkaufspreise der einzelnen Softwarepakete aufaddiert, ohne irgendwelche Bundle-Rabatte zu berücksichtigen. Gemäss dieser Rechnung wäre das Notebook Acer Aspire 3613 WLMi im Juli 2006 ohne Software nur 475 Franken Wert gewesen.
Autor(in)
David
Lee
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