News
12.07.2013, 12:32 Uhr
Schweizer Schnüffelsoftware im Visier
Das Seco hat zurzeit ein paar schwierige Exportanfragen zu klären: unter anderem etwa zehn Exportgesuche zu Software zum Abhören von Handys oder zum Inspizieren von Computern.
Anonymen Quellen zufolge kommen die Anfragen zurzeit vor allem aus Ländern des Nahen Ostens und von Zentralasien
Exporte zu Überwachungstechnologien, welcher Art auch immer, obliegen dem Güterkontrollgesetz. Der Bundesrat bestimmmt, welche Güter dem Gesetz unterstellt werden.
Unter Politikern herrschen bezüglich der Exportgesuche unterschiedliche Meinungen. Beispielsweise sagte der SP-Nationalrat Carlo Sommaruga gegenüber der Zeitung, dass der Export von Überwachungstechnologien verboten werden müsse, wenn sich ein Land im Krieg befinde oder Menschenrechte nicht eingehalten werden. Das Güterkontrollgesetz ist weniger restriktiv als das Waffengesetz: Corina Eichenberger, FDP-Nationalrätin und Co-Präsidentin des Arbeitskreises Sicherheit und Wehrtechnik, findet es beispielsweise sinnvoll, dass beim Export von Überwachungstechnik nicht die gleichen Regeln wie beim Waffenexport gelten. Auf jeden Fall fragt sich Eichenberger, ob es zum Exportstopp von solchen Überwachungstechnologien überhaupt eine gesetzliche Grundlage gäbe.
Grundsätzlich gibt es durchaus legitime Zwecke zur Beantragung von Überwachungs-Software – beispielsweise zur Kriminalitätsbekämpfung. Das Seco sieht seine Berufung darin, Missbräuche zu verhindern. Gerade in Ländern mit instabiler politischer Lage könnten solche Technologien auch interne Repressionen fördern.
Die Gesuche sollen unter anderem von zwei Firmen namens Neosoft und Gamma stammen, die zurzeit keine Stellung nehmen wollen.
Autor(in)
Simon
Gröflin
Kommentare
Es sind keine Kommentare vorhanden.