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08.04.2015, 07:59 Uhr
Live-Streaming: Was darf ich überhaupt filmen?
Kürzlich nahm PCtipp neue Streaming-Apps unter die Lupe. Jetzt stellt sich noch die Frage: Was darf man überhaupt streamen, was nicht? PCtipp hat nachgefragt.
Es ist der letzte Schrei: Live-Streaming auf privater Basis. Dazu werden lediglich ein Smartphone, ein (kostenloser) Twitter-Account und eine Live-Streaming-App wie Meerkat oder Periscope gebraucht. Nach der Installation kann man innert Sekunden einen Stream starten und Ihre Follower können in Echtzeit mitverfolgen, was Ihnen gerade so vor die Smartphone-Linse kommt. Doch wie schon bei normalem Filmen oder Fotografieren ist Vorsicht angezeigt: Nicht alles darf mir nichts, dir nichts ins Netz gestreamt werden.
Menschen ja, Mensch nein
Ein grosses Problem sind beispielsweise Gesichter. Martin Steiger, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT- und Medienrecht, sagt, dass auch beim Streaming das Recht am eigenen Bild gelte. Jede Verletzung des Rechts am eigenen Bild ist grundsätzlich widerrechtlich.
Problematisch wird es hierbei bei grösseren Menschenansammlungen: Wird beispielsweise eine Demonstration ins Netz übertragen, muss ein Teilnehmer dieser Demo damit rechnen, dass sein Gesicht eventuell zu sehen sein könnte. Jedoch greift das Recht am eigenen Bild dann wieder, wenn der Streamer gezielt auf einzelne Teilnehmer «draufhält» und nicht die Menschenmasse an und für sich im Zentrum steht.
Die Krux an der Sache: Bei Live-Streams wird das Datenmaterial nicht dauerhaft gespeichert. Der Stream wird einmalig übertragen und allenfalls, wie bei Periscope, nur 24 Stunden gespeichert. Das ändert zwar nichts an der Rechtslage, aber an der Beweisbarkeit. Möchte also eine Person rechtliche Schritte einleiten, fehlt ihr allenfalls der Beweis, dass sie tatsächlich gegen ihren Willen gefilmt wurde.
Tolerante Event-Veranstalter
Ein weiteres grosses Fragezeichen sind Konzerte, Theater und Ähnliches. Darf dort gestreamt werden? Wie halten es die Veranstalter? Gemäss Annina Tzaud vom Konzertveranstalter Good News seien die neuen Streaming-Apps noch kein grosses Thema. Auch deshalb nicht, weil die Qualität ohnehin zu Wünschen übrig lässt.
Problematisch sind eher Besucher mit professioneller Ausrüstung. Bereits am Eingang, auf der Rückseite der Tickets und auch per Durchsage wird darauf aufmerksam gemacht, dass professionelle Aufnahmen nur akkreditierten Personen erlaubt sind. Alle anderen müssen ihr Equipment bereits am Eingang abgeben. Werden Personen mit Profi-Geräten im Publikum erwischt, werden sie zur Abgabestelle begleitet, wo sie das entsprechende Material abgeben und Fotos löschen müssen. Danach werden sie in der Regel wieder reingelassen.
Smartphone-Benutzer werden in der Regel toleriert, weil die Aufnahmen qualitativ zumeist sowieso nicht zur kommerziellen Nutzung taugen. Es mache auch keinen Sinn, den Besuchern am Eingang die Smartphones abzunehmen. Zudem gibt es auch Künstler, welche die Besucher explizit auffordern, Fotos zu machen. Lande solches Material auf kommerziellen Seiten, liege die Handhabung bei den Rechteinhabern.
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