News 25.02.2010, 08:30 Uhr

Google-Mitarbeiter verurteilt

Hart durchgegriffen: In Italien wurden drei Google-Manager zu Haftstrafen verurteilt, weil ein Gewaltvideo auf YouTube nicht rechtzeitig gelöscht wurde.
Das aktuelle Urteil gegen die drei Manager bringt nicht nur das Unternehmen selbst, sondern das komplette Internet in eine schwierige Lage. Demnach müssten nämlich die Verantwortlichen von YouTube ständig das komplette Portal nach unpassenden Videos durchstöbern und diese entfernen. Die Befürworter des selbstregulierenden Internets sehen dadurch die Freiheit des Webs gefährdet.
Gegenstand der Verhandlung war ein Video, das Jugendliche zeigt, die einen autistischen Schüler attackieren. Das Material war 2006 online (kurz vor der YouTube-Übernahme durch Google) und befand sich prominent unter den meistgesehenen Videos platziert. Dem Richter zufolge hätten es die Mitarbeiter bemerken und löschen müssen. Ausserdem gelte das Recht des Opfers mehr als die Meinungsfreiheit.
Gemäss Süddeutsche.de befinden sich unter den Verurteilten der Google-Chefjurist David Drummond und der frühere Finanzchef George Reyes. Das Urteil: sechs Monate Haft auf Bewährung.



Kommentare
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thom45
25.02.2010
Weichei-Justiz-Philosophie ... vielelicht ist das DER Unterschied zur deutschen (und oftmals auch österreichischen) Rechtssprechung - "... gelte das Recht des Opfers mehr als die Meinungsfreiheit. " Wobei weiters noch anzumerken wäre - solch ein Video (dabei zu Filmen - eine ebenso rohe Tat wie die Tat selbst) gehört vom Seitenbetreiber ohne wenn und aber sofort an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet! Richtig! Aber das bleibt ein frommer Wunsch, wenn dafür nicht ein griffiges Gesetz zugrunde liegt. Und bis da vielleicht ein entsprechendes Gesaetz lanciert ist, kann man in einem Staat wo Weichei-Justiz-Philosophie vorherrscht, so gut wie vergessen. Der Täter wird sowieso meist verhätschelt.

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FFOOO
25.02.2010
Uiuiui Jetzt "fängt mir aber bitte nicht an" die Italienische Justiz über den grünen Klee zu loben. Es gibt dort mehr als genug, die mit schlechtem Beispiel vorangehen und die verschiedenen Mafias immer wieder ungeschoren davonkommen lassen. (Einen umso grösseren Respekt verdienen natürlich die anderen, die ihre Arbeit machen, wie es sich in einer modernen Demokratie gehört.) Und dann wäre da noch ein gewisser Premierminister der Medien- und andere Gesetze ändert wie es im gerade in den Kram passt - wüsste nicht, wo man das nördlich der Alpen antreffen könnte! Gerade der im Artikel erwähnte Entscheid ist unter Umständen ein Beispiel das eines Rechtsstaats nicht würdig ist: Die Google-Manager werden für etwas verurteilt, was geschah, bevor Youtube zu Google gehörte! Sofern dieselben Personen nicht schon vorher bei/für Youtube arbeiteten (wovon ich nicht ausgehe, allerdings fehlt die Information dazu) ist die Verurteilung ein kompletter Schwachsinn weil genau diese Personen nichts dafür konnten/können. @PeterFritz: Kannst du mal ein paar konkrete Beispiele von Gerichtsentscheiden nennen, wo in Deutschland oder Österreich argumentiert wurde, das Recht des Opfers sei weniger wichtig als die Meinungsfreiheit?

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PeterFritz
25.02.2010
Ich gebe Dir recht, FFOOO, was bestimmte Mängel in der italienischen Justiz betrifft; und daß es in diesem speziellen Fall "die Falschen" Personen erwischt haben mag - jedoch, so finde ich, ist das halt ev. der "Preis des Erfolgs" den man zahlt, wenn man in der Chefetage sitzt und "Verantwortung" trägt (und dementsprechend bezahlt bekommt). Die Justiz in Österreich schützt Täter; selbst wenn sie geständig sind, bzw. Verbrecher aufgrund von z.B. Videoaufzeichung auf "frischer Tat ertappt" wurden, muß in Medienmeldungen begleitend von "es gilt die Unschuldsvermutung" gesprochen werden - sonst macht sich das berichterstattende Unternehmen strafbar! Die Justiz in Österreich schützt Täter; bei bestimmten Delikten ist man in Österreich sehr schnell mit psychologischer Begutachtung/ Betreuung zur Hand - für den Täter selbstverstädnlich, auf Staatskosten natürlich. Das geschädigte Opfer, das darf sich den ev. benötigten psychologischen Beistand in der Regel aus der eigenen Geldbörse leisten! Ich kann Dir aber etwas erzählen, das noch viel besser ausdrückt was gemeint ist, als der Vergleich "Rechte der Opfer gegen Meinungsfreiheit". Vor Gericht wird nämlich damit nicht "argumentiert" - es sind jedoch die Urteile, die sich so auswirken. In Österreich hat vor gar nicht so vielen Tagen ein Schandurteil für Aufregung gesorgt ... ein - türkischstämmiger - "Österreicher" der seine Frau, die sich von ihm trennte, mit dem Messer umschnitt und danach mit der Hacke bearbeitete, wurde nicht wegen versuchten Mordes verurteilt, sondern wegen Totschlags - und das nicht etwa, weil das Faktum der Tatvorbereitung nicht gegeben gewesen wäre (das Messer hatte er ganz bewußt eingesteckt), sondern weil - lt. dem Richter - dieser "arme Täter" in einer "Umwelt aufgewachsen ist, in dem die Trennungsabsicht einer Gattin solch ein Unding ist, daß ihm (dem Täter) eine außergewöhnliche Gemütserregung zuzugestehen ist" (sinngemäß zitiert). ! ! ! Alles klar? Hier wird also nicht nur "Recht gesprochen" nach dem Gesetz (und nicht nach dem Stammtisch, wie mir schon mal ein "mitfühlender" Diksutant ausrichtete), sondern in einem Aufwasch von der Justiz(!) selbst der Gleichheitsgrundsatz und auch noch das Opfer verhöhnt! Ein weiteres Beispiel (aus der BRD) ist die Begnadigung einer RAF-Terroristin, die zu fünf mal Lebenslänglich verurteilt worden war - für Beteiligung an fünf Morden. Nach fünfundzwanzig Jahren war sie frei - so viel zählt also in der BRD ein gewaltsam ausgelöschtes Menschenleben; fünf Jahre! Eine pure Verhöhnung der Opfer und der Angehörigen! Das ist, darf ich annehmen, exakt das, was thom45 unter Weichei-Justiz-Philosophie versteht; ich teile diese Meinung, und mit mir Millionen in der BRD und Österreich. Um langwierigen Diskussionen vorzubeugen: Ja, ich persönlich stelle bei Gewaltverbechen Rechte der Opfer vor jene der Täter. Früher einmal gab es in Österreich für eine ganze Reihe von Verbrechen den "Verlust der bürgerlichen Rechte" - das sollte wieder eingeführt werden. Wer Verbrechen (was, wohlgemerkt, die schädigende Absicht bzw. "billigende Inkaufnahme" der Schädigung voraussetzt) gegen Leib und Leben begeht, der sollte ruhig mit solchen Konsequenzen konfrontiert werden. P.S.: Onkel Thom - der Mann, den Du zitierst, heißt Nietzsche.

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FFOOO
25.02.2010
@PeterFritz: Sorry für den langen Post, aber es ging nicht anders... Zusammenfassung: Ich kann deine Wut bezüglich laschem Vorgehen gegen Straftäter verstehen, allerdings muss zuerst mal sichergestellt sein, wer die Straftäter sind (siehe unten). Zudem fehlt der Bezug zur Meinungsfreiheit. [...]jedoch, so finde ich, ist das halt ev. der "Preis des Erfolgs" den man zahlt, wenn man in der Chefetage sitzt und "Verantwortung" trägt (und dementsprechend bezahlt bekommt). Also jedes rechtschaffene Mitglied einer Unternehmensleitung sollte als "Preis des Erfolgs" verurteilt werden können für etwas wo es nachweislich nichts dafür kann (auch nicht indirekt) - was ist denn das für ein Rechtsverständnis? Das hat mit Verantwortung nichts zu tun, denn die kann nur dort bestehen, wo man die Möglichkeit hatte, sie wahrnehmen zu können. Die Justiz in Österreich schützt Täter; selbst wenn sie geständig sind, Das ist gar nicht so blöd wie du denkst, denn man kann auch für etwas geständig sein, das man gar nicht gemacht hat... um den grösseren Gauner im Hintergrund zu schützen. Darum muss zuerst ein Gerichtsverfahren her, wo zuerst geprüft wird, ob es wirklich der war oder ein anderer. (Natürlich können auch bei der Überprüfung Fehler passieren, aber weniger als ohne Überprüfung.) bzw. Verbrecher aufgrund von z.B. Videoaufzeichung auf "frischer Tat ertappt" wurden Ich weiss nicht, wie viele Verbrecher man wirklich aufgrund einer Videoaufzeichnung auf frischer Tat ertappen kann aber es dürfte selten sein. Zudem ist dies als Beweismittel nicht unbedingt ausreichend, da man auch Videos fälschen kann - darum macht auch hier Gerichtsvefahren Sinn. muß in Medienmeldungen begleitend von "es gilt die Unschuldsvermutung" gesprochen werden - sonst macht sich das berichterstattende Unternehmen strafbar! Es gibt sogar trotz dieser Regelung immer wieder den Fall, dass Leute von Medien unrechtmässig vorverurteilt werden. (Gibt es immer wieder von Zeitungen mit grossen Buchstaben, die keine echte Story fürs Sommerloch haben und darum glauben, eine erfinden zu müssen.) Es ist notwendig, dies so gut wie möglich zu verhindern, da unglaubliches menschliches Leid verursacht werden kann, wenn eine Person z.B. monatelang fälschlich des Mordes beschuldigt wird. Hier sollen eben potentielle OPFER von Falschverurteilungen geschützt werden. Ich finde wenn man das so gegeneinander abwägt, ist es für die Medien extrem viel zumutbarer, von "mutmasslich" oder "es gilt die Unschuldsvermutung" zu berichten als auch nur einmal in hundert Jahren jemanden voreilig als Mörder zu verurteilen. ..bei bestimmten Delikten ist man in Österreich sehr schnell mit psychologischer Begutachtung/ Betreuung zur Hand Da sind aber Österreich und Deutschland nicht alleine, diese Möglichkeit gibt es "überall". Natürlich kann es besser oder schlechter angewendet werden und genau in diesem Punkt gibt es sicher immer wieder grosse Fehlentscheide. Weichei-Justiz hin oder her, aber ich sehe den Bezug zur Meinungsfreiheit nicht. Dies war deine erste Aussage (...DER Unterschied zur deutschen (und oftmals auch österreichischen) Rechtssprechung...), worauf ich geantwortet habe und worum es - grob gesagt - im Artikel geht: Meinungsfreiheit vs. Opferschutz. Nochmals: Ich will damit nicht sagen, dass deine Bedenken bezüglich "Weichei-Justiz" Blödsinn sind, aber mit dem vorliegenden Fall haben sie nichts zu tun - können wir uns da einig werden? Gruss FFOOO

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PeterFritz
26.02.2010
Na dann, auch wenn's keinen Spaß macht ... Ich kann deine Wut bezüglich laschem Vorgehen gegen Straftäter verstehen, ... Woher willst Du wissen, daß ich wütend bin - bildest Du Dir ein Psychologe zu sein, und aus getippten Worten auf (m)einen Gemütszustand schließen zu können? ... allerdings muss zuerst mal sichergestellt sein, wer die Straftäter sind ... Dazu ist das Gericht ja da - du bist doch derjenige, der das bewußte Urteil des Gerichts in Zweifel gezogen hat. Ich erlaube mir dasselbe "in der anderen Richtung". Zudem fehlt der Bezug zur Meinungsfreiheit. Und warum der fehlt, habe ich erklärt. Also jedes rechtschaffene Mitglied einer Unternehmensleitung sollte als "Preis des Erfolgs" verurteilt werden können für etwas wo es nachweislich nichts dafür kann (auch nicht indirekt) - was ist denn das für ein Rechtsverständnis? Das hat mit Verantwortung nichts zu tun, denn die kann nur dort bestehen, wo man die Möglichkeit hatte, sie wahrnehmen zu können. Das hat das Gericht anders gesehen ... warum wohl? Und jetzt wirds lachhaft: ... man kann auch für etwas geständig sein, das man gar nicht gemacht hat... um den grösseren Gauner im Hintergrund zu schützen. Wenn es einer nötig hat Gauner zu schützen, dann hat er nix besseres verdient. Ich weiss nicht, wie viele Verbrecher man wirklich aufgrund einer Videoaufzeichnung auf frischer Tat ertappen kann aber es dürfte selten sein. Zudem ist dies als Beweismittel nicht unbedingt ausreichend, da man auch Videos fälschen kann - darum macht auch hier Gerichtsvefahren Sinn. An Dir ist ein kleiner Strafverteidiger verloren gegangen ... denn ganz bestimmt machen sich so "böse Überwacher" die Mühe und fälschen ein Überwachungsvideo in U-Bahn oder sonstwo ... und wo hätte hier jemand den Sinn eines Gerichtsverfahrens angezweifelt? Es gibt sogar trotz dieser Regelung immer wieder den Fall, dass Leute von Medien unrechtmässig vorverurteilt werden. (Gibt es immer wieder von Zeitungen mit grossen Buchstaben, die keine echte Story fürs Sommerloch haben und darum glauben, eine erfinden zu müssen.) Ach, tatsächlich? Ja, und stell Dir vor - trotz aller Gesetze gibt es auch immer noch Verbrecher die sich nicht um jene kümmern! Hier sollen eben potentielle OPFER von Falschverurteilungen geschützt werden. Ich finde wenn man das so gegeneinander abwägt, ist es für die Medien extrem viel zumutbarer, von "mutmasslich" oder "es gilt die Unschuldsvermutung" zu berichten als auch nur einmal in hundert Jahren jemanden voreilig als Mörder zu verurteilen. Wie eindeutig zu lesen war, sprach ich von Geständigen bzw. auf frischer Tat Ertappten - nicht von Geständigen die es "möglicherweise" doch nicht waren, oder anderen konstruierten Unsinnigkeiten. Da gibt es auch nix hineinzudeuten, wie Du es hier versuchst. Meine Intention ist es eher, Opfer von Gewaltverbrechern zu helfen, anstatt die Verbrecher zu bedauern und deren Opfer zu verhöhnen. Deine Intention ist jedoch, "potentielle Opfer" (also auch Täter) zu schützen, anstatt tatsächliche - da mache ich mir keine Sorgen um "mein" Rechtsverständnis. Da sind aber Österreich und Deutschland nicht alleine, diese Möglichkeit gibt es "überall". Natürlich kann es besser oder schlechter angewendet werden und genau in diesem Punkt gibt es sicher immer wieder grosse Fehlentscheide. Und - so impliziere ich nun mal provokant - weil es woanders nicht besser ist, kann es bei uns ruhig auch so bleiben? Und weiters - wie steht Deine Aussage in Bezug zum von mir angeprangerten finanziellen Mißverhältnis der "psychologischen Betreung" zwischen Täter und Opfer? Weichei-Justiz hin oder her, aber ich sehe den Bezug zur Meinungsfreiheit nicht. S. oben. Meinungsfreiheit vs. Opferschutz. Ich sagte meine Meinung ja klar und deutlich - Schutz tatsächlicher (und nicht potentieller) Opfer zählt für mich mehr als u.a. Meinungsfreiheit. Nochmals: Ich will damit nicht sagen, dass deine Bedenken bezüglich "Weichei-Justiz" Blödsinn sind, aber mit dem vorliegenden Fall haben sie nichts zu tun - können wir uns da einig werden? Ich bin mir nicht sicher, ob wir beide den "vorliegenden Fall" so gut im Detail kennen, daß dies auszuschließen wäre, so wie Du es gerne möchtest.

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FFOOO
26.02.2010
Woher willst Du wissen, daß ich wütend bin - bildest Du Dir ein Psychologe zu sein, und aus getippten Worten auf (m)einen Gemütszustand schließen zu können? Dann entschuldige ich mich, ich wollte dir nichts unterstellen, aber es hat für mich diesen Eindruck gemacht. Auf jeden Fall hast du dich anscheinend (!) ziemlich aufgeregt (in dem Falle ohne wütend zu werden), was ich mir erlaube zu urteilen ohne dass ich jemals Psychologie studiert habe. Das heisst nicht, dass es so sein muss, aber ich gehe davon aus, dass gute Chancen bestehen, dies mit gesundem Menschenverstand einigermassen einzuschätzen. Dazu ist das Gericht ja da - du bist doch derjenige, der das bewußte Urteil des Gerichts in Zweifel gezogen hat. Ja, aber das ist etwas anderes: Ich habe die Beurteilung des Gerichts in Zweifel gezogen und nicht, DASS überhaupt ein Gerichtsverfahren stattfand. Du schreibst hingegen "Die Justiz in Österreich schützt Täter; selbst wenn sie geständig sind [...]", aber wie gesagt "wenn sie geständig" sind, sind sie eben nicht unbedingt die Täter (siehe dazu nochmals meine Erklärung weiter unten) sondern es braucht zuerst ein Gerichtsverfahren. Dir hingegen scheint das nicht wichtig zu sein. Und warum der fehlt, habe ich erklärt. Die Erklärung fand ihr mehr als dürftig. Das hat das Gericht anders gesehen ... warum wohl? Das frage ich mich auch. Es könnte z.B. damit zusammenhängen, dass das Gericht einfach für die Medien ein Exempel statuieren wollte (um eigene "Weichei-Entscheide" vergessen zu machen), dass in Italien (wie schon geschrieben) sowieso vieles nicht rund läuft oder dass von anderen Problemen abgelenkt werden wollte (selbstverständlich alles nur Spekulation). Und jetzt wirds lachhaft: Nur nicht überheblich werden: So eine Aussage zeigt, dass der Schreibende keine guten sachlichen Argumente hat. Wenn es einer nötig hat Gauner zu schützen, dann hat er nix besseres verdient. Du verstehst mich da falsch. Mir tun nicht die armen kleinen Gauner leid, die verurteilt werden, weil sie den grösseren Fisch schützen. Nein, das VIEL GRÖSSSERE PROBLEM sind die grossen Fische die dem Rechtssystem entgehen würden, würde man - salopp gesagt - einfach jedem dahergelaufenen Typen glauben, der sagt, er sei schuldig! An Dir ist ein kleiner Strafverteidiger verloren gegangen Nein danke. Ich versuche nur, dir ein paar Grundsätze des Rechtssystems näher zu bringen welche mir offenbar sinnvoller erscheinen als dir. ... denn ganz bestimmt machen sich so "böse Überwacher" die Mühe und fälschen ein Überwachungsvideo Es wurde schon ganz anderes gefälscht. Auch wenn wir mal annehmen, dass Überwacher das nicht systematisch machen gibt es immer wieder einzelne Individuen mit einem Sprung in der Schüssel, die einen Racheakt oder sonstwas vorhaben und dafür über Leichen gehen. und wo hätte hier jemand den Sinn eines Gerichtsverfahrens angezweifelt? Du hast hast den Sinn indirekt angezweifelt, indem du schreibst, dass es blöd ist, dass die Medien immer von "mustmasslichen" Tätern sprechen müssen auch wenn auf frischer Tat ertappt wurde (hast du nicht wörtlich so geschrieben, aber Sinngemäss). Dieser Schutz gilt ja nur solange ein Täter nicht verurteilt wurde, weil eine VOR-Verurteilung durch die Medien vermieden werden will (was man gut oder nicht gut finden kann, ich finde es aus den bereits genannten Gründen sinnvoll). Wie eindeutig zu lesen war, sprach ich von Geständigen bzw. auf frischer Tat Ertappten - nicht von Geständigen die es "möglicherweise" doch nicht waren, Wie eindeutig zu lesen war habe ich erklärt, dass ein Geständiger, der aber nicht schuldig ist, keine "konstruierte Unsinnigkeit" (nochmals so eine Ausflucht bei fehlenden Argumenten) ist. Und eben: auf frischer Tat ertappte dürften einerseits selten vorkommen und andererseits hast du da von Video gesprochen - siehe ebenfalls "was eindeutig zu lesen war". Meine Intention ist es eher, Opfer von Gewaltverbrechern zu helfen, anstatt die Verbrecher zu bedauern und deren Ofer zu verhöhnen. Deine Intention ist jedoch, "potentielle Opfer" (also auch Täter) zu schützen, anstatt tatsächliche - da mache ich mir keine Sorgen um "mein" Rechtsverständnis. Achso - zuerst belehrst du mich, ich solle aus deinen getippten Worten keine Schlüsse auf deinen Gemütszustand ziehen und dann philosophierst du über meine Intention - wie passt denn das zusammen? Ich kann dir nämlich auch ausdeutschen, dass mein Anliegen ebenfalls die Opfer sind und deine Deutung (willst du nicht gleich Sterndeuter werden?) somit falsch ist. Und - so impliziere ich nun mal provokant - weil es woanders nicht besser ist, kann es bei uns ruhig auch so bleiben? Es ist aber auch nicht mehr als eine provokante Implikation, denn ich bin absolut anderer Meinung. Wie zu lesen war, habe ich einfach Mühe mit Aussagen wie... ... vielelicht ist das DER Unterschied zur deutschen (und oftmals auch österreichischen) Rechtssprechung - "... gelte das Recht des Opfers mehr als die Meinungsfreiheit. " ...da es sich nicht erhärten lässt, sondern einfach purer Populismus ist. Und weiters - wie steht Deine Aussage in Bezug zum von mir angeprangerten finanziellen Mißverhältnis der "psycholgischen Betreung" zwischen Täter und Opfer? Also du meinst welche Meinung ich dazu habe (ich verstehe nicht, worauf du dich mit "deine Aussage" beziehst)? Da gibt es meiner Meinung nach definitiv zu viele skandalöse Ereignisse und es besteht dringender Handlungsbedarf - nicht nur in D+Ö sondern auch in der Schweiz (die wir ja bisher nicht erwähnten). S. oben. Schon gut, ich muss mich auch wiederholen. Ich sagte meine Meinung ja klar und deutlich - Schutz tatsächlicher (und nicht potentieller) Opfer zählt für mich mehr als Meinungsfreiheit. 1. Mir sind auch die tatsächlichen Opfer am wichtigsten! Aber Schutz von Falschverurteilungen ist für mich (und im jetzigen Rechtssystem) ebenfalls sehr wichtig, man soll ja AUCH neue Opfer soweit möglich vermeiden. Denkst du dieser Schutz wäre dir immer noch so unwichtig, wenn du persönlich zu Unrecht verdächtigt wirst und dich eine Zeitung mit entsprechender Überschrift auf die Frontseite klatscht? 2. Auch für mich hat die Meinunsfreiheit Grenzen, wo Opfer geschützt werden müssen. 3. Du vergleichst ja eben gar nicht mit der Meinungsfreiheit! Deine beiden Beispiele haben nichts damit zu tun! Da kannst du noch lange sagen, es drückt irgendwas besser aus. Was es ausdrückt, ist, dass die Justiz in vielen Fällen viel zu lasch vorgeht aber NICHT im Zusammehang mit Meinungsfreiheit (obwohl es sicherlich auch dazu Beispiele gibt). Ich bin mir nicht sicher, ob wir beide den "vorliegenden Fall" so gut im Detail kennen, daß dies auszuschließen wäre, so wie Du es gerne möchtest. Wie dem auch sei - jedenfalls fehlt deiner anfänglichen Aussage (im 1. Kommentar) immer noch jegliches Fundament.

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PeterFritz
26.02.2010
... es hat für mich diesen Eindruck gemacht. Tja - so kann man sich täuschen, wenn man von sich selbst so eingenommen ist. Das heisst nicht, dass es so sein muss, ... und der Rest des Satzes widerspricht schon dem... gesunden Menschenverstand ... . Ja, aber das ist etwas anderes: Das klingt verdammt nach meiner Frau; bist Du etwa weiblich, da Du Dir einbildest besser zu wissen als ich selbst, welcher Meinung ich bin? Ich habe die Beurteilung des Gerichts in Zweifel gezogen und nicht, DASS überhaupt ein Gerichtsverfahren stattfand. Wer hätte irgendwo bekrittelt, daß ein Gerichtsverfahren stattfand? Wieder eine selbsterfundene Deutung die nur Verwirrung stiftet - diese Anmerkung hat sonst keinerlei Nutzen. Du schreibst hingegen "Die Justiz in Österreich schützt Täter; selbst wenn sie geständig sind [...]", aber wie gesagt "wenn sie geständig" sind, sind sie eben nicht unbedingt die Täter (siehe dazu nochmals meine Erklärung weiter unten) sondern es braucht zuerst ein Gerichtsverfahren. Dir hingegen scheint das nicht wichtig zu sein. Ja - ich rede von einem geständigen Täter der tatsächlich der Täter ist - Du hingegen willst andauernd etwas anderes hineinkonstruieren, als das was ich gesagt habe. Du scheinst nämlich das Wort "wenn" als "falls" zu deuten - nun, wenn ich "falls" gemeint hätte, hätte ich auch "falls" gescnrieben! Die Erklärung fand ihr mehr als dürftig. Ja und wenn schon - das kann ich Dir nicht nehmen. Nur nicht überheblich werden: So eine Aussage zeigt, dass der Schreibende keine guten sachlichen Argumente hat. Diese Aussage zeigt, daß meine "überhebliche Aussage" der Treffer war. Nein, das VIEL GRÖSSSERE PROBLEM sind die grossen Fische die dem Rechtssystem entgehen würden, würde man - salopp gesagt - einfach jedem dahergelaufenen Typen glauben, der sagt, er sei schuldig! Salopp gesagt - darf der Staatsanwalt weiter ermitteln, bis er den wahren Täter hat. Nein danke. Ich versuche nur, dir ein paar Grundsätze des Rechtssystems näher zu bringen welche mir offenbar sinnvoller erscheinen als dir. Tja - das ist so zwischen den Menschen; es gibt viele unterschiedliche Meinungen. Es wurde schon ganz anderes gefälscht. Auch wenn wir mal annehmen, dass Überwacher das nicht systematisch machen gibt es immer wieder einzelne Individuen mit einem Sprung in der Schüssel, die einen Racheakt oder sonstwas vorhaben und dafür über Leichen gehen. Lass doch endlich den Schwachsinn - das ist völlig hinüber; halte Dich einfach an das, was ich ursprünglich gesagt habe. Solche Konstruktionen sind im Zusammenhang mit meiner Feststellung nur lächerlich. Dieser Schutz gilt ja nur solange ein Täter nicht verurteilt wurde, weil eine VOR-Verurteilung durch die Medien vermieden werden will (was man gut oder nicht gut finden kann, ich finde es aus den bereits genannten Gründen sinnvoll). Und ich aus den von mir genannten Gründen nicht ... aber - das ist so zwischen den Menschen; es gibt viele unterschiedliche Meinungen. Wie eindeutig zu lesen war habe ich erklärt, dass ein Geständiger, der aber nicht schuldig ist, ... Wie eindeutig mit dieser nochmaligen Wiederholung festgestellt, bist Du nicht in der Lage, das von mir verwendete Wort sinngemäß zu erfassen - ich sprach von nichts anderem als dem geständigen Täter; dem der es tatsächlich war und es zugegeben hat, bzw. auf frischer Tat ertappt wurde. Für alles, was Du bislang dagegen ins Felde führtest, mußtest Du an meiner Feststellung was hineinkonstruieren, was bei mir nicht da ist - somit hinfällig. 3. Du vergleichst ja eben gar nicht mit der Meinungsfreiheit! Was ich weder bestritt, noch nicht schon mehrmals erklärt hätte. Fazit ad infinitum: "Um langwierigen Diskussionen vorzubeugen: Ja, ich persönlich stelle bei Gewaltverbechen Rechte der Opfer vor jene der Täter." Es gibt keine Möglichkeit, dagegen etwas zu tun.

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FFOOO
26.02.2010
Selten so gelacht Nochmals zur Erinnerung: Persönliche Beleidungen zeigen, dass du die Diskussion verloren hast weil dir sachliche Argumente fehlen. Ich verstehe, dass du das hier nicht mehr zugeben kannst, betrachte es einfach als "lesson learned" für die Zukunft. (Aber eigentlich sollte ich es gemerkt haben, dass ernsthafte Diskussionen in Foren meist ein Ding der Unmöglichkeit sind. Ich entschuldige mich hiermit bei den Forenbetreibern für den unnötig verbrauchten Speicherplatz und Traffic - es grenzt schon bald an Linux/Windows-Diskussionen.) bist Du etwa weiblich, da Du Dir einbildest besser zu wissen als ich selbst, welcher Meinung ich bin? Ach, jetzt wirst du auch noch sexistisch... Du scheinst nämlich das Wort "wenn" als "falls" zu deuten - nun, wenn ich "falls" gemeint hätte, hätte ich auch "falls" gescnrieben! Dann musst du dich eben klarer ausdrücken - schau mal im Duden (Universalwörterbuch) die Bedeutung von "wenn" nach! Tja - das ist so zwischen den Menschen; es gibt viele unterschiedliche Meinungen. Aber anscheinend hast du noch nicht gelernt, damit umzugehen, sondern musst solche die anderer Meinung sind mit persönlichen Beleidigungen eindecken. Wie eindeutig mit dieser nochmaligen Wiederholung festgestellt, bist Du nicht in der Lage, Du bringst mich immer wieder zum Lachen. Hier, wo ich dieselbe Floskel brauche wie du ("wie eindeutig zu lesen war") sollte plötzlich ich "nicht in der Lage" sein etwas zu kapieren - schau mal in den Spiegel! Ja, ich persönlich stelle bei Gewaltverbechen Rechte der Opfer vor jene der Täter." Da sind wir uns immerhin in einem Punkt einig. :-) Und dass du dies trotz deiner verqueren Logik tust, ist dir hoch anzurechnen. Es gibt keine Möglichkeit, dagegen etwas zu tun. Dagegen würde ich nie im Leben etwas tun, wieso auch? Troll schön weiter... *PLONK*

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Gaby Salvisberg
26.02.2010
Leute! Sind wir hier eigentlich im Usenet oder was? :rolleyes: Tja - so kann man sich täuschen, wenn man von sich selbst so eingenommen ist. Das klingt verdammt nach meiner Frau; bist Du etwa weiblich, da Du Dir einbildest besser zu wissen als ich selbst, welcher Meinung ich bin? Es gibt keinen Grund, bei Meinungsverschiedenheiten beleidigend zu werden. Bitte bleibt anständig und unterlasst derlei Gifteleien. Gruss Gaby

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PeterFritz
27.02.2010
Es gibt keinen Grund, bei Meinungsverschiedenheiten beleidigend zu werden. Bitte bleibt anständig und unterlasst derlei Gifteleien. Gruss Gaby Was wäre daran beleidigend? Das war eine sachliche Feststellung. Zudem habe ich mit 30 Ehejahren diesbezüglich ausreichend Lebenserfahrung und exakt solches schon bei vielen Frauen festgestellt; nicht allein bei meiner eigenen.


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