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06.08.2013, 08:11 Uhr
Livestreaming für die breite Masse
YouTube könnte bald eine Live-Streaming-Funktion freischalten für Nutzerkanäle mit mehr als 100 Abonnenten.
YouTube hat kürzlich im offiziellen Blog bekannt gegeben, dass bald die Live-Streaming-Funktion einer breiteren Masse zur Verfügung stünde. In ein paar Wochen soll demnach eine entsprechende Funktion freigeschaltet werden. Erkenntlich zeigen wird sie sich durch den Button «Enable» auf der Account-Seite. Ein genauer Starttermin ist noch unbekannt. Daneben hat YouTube ein paar weitere Neuerungen angekündigt: Das Preview Thumbnail wurde bis anhin automatisch generiert. Neu könne man dieses selber festlegen. Überdies werde auch die Einbindung von Werbelinks in eigene Videos ermöglicht werden. Beispielsweise kann jemand, der in einem Video ein T-Shirt trägt, einen Direktlink (in diesem Frame) zum Artikel setzen.
Neu wird ausserdem eine Gruppierungsfunktion für Playlists eingeführt. Aus gruppierten Videos würden automatisch Playlists generiert. Das führe gemäss YouTube dazu, dass mehr Videos des Anbieters geklickt werden.
Wann die Funktion kommt, ist noch nicht ganz klar. In Deutschland ist es sogar so, dass, wer privat Live-Streaming-Angebote über Kanäle (im grossen Stil) verbreitet, sich absichern sollte, weil, gemäss pcgameshardware.de, im Deutschen Rundfunkvertrag für Telemedien (Internet) Sendelizenzen erforderlich sein könnten. Das Bakom konnte diesbezüglich noch keine genauere Auskunft geben, wie es sich hierzulande verhält mit Live Streaming auf privater Basis. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Update (06.08.2013:14:50 Uhr)
Gemäss Bakom falle Youtube – wie auch andere Internetportale, die Inhalte auf Abruf bereit stellen – nach aktueller Auslegung der Meldepflicht nicht unter die Kategorie der Fernmeldedienstanbieter (und auch nicht unter Programmveranstalter). Die Inhalte werden von den Nutzern selbst hochgeladen und auf der Plattform zum interaktiven Abruf bereit gestellt.
Da Youtube das neue Angebot erst lancieren wird, könne man seitens Bakom noch keine rechtliche Einschätzung zum künftigen Angebot machen. Denn man wisse noch nicht, wer die Plattform wie nutzen wird. «Insofern werden wir die Situation weiterhin beobachten», meinte eine Sprecherin vom Bakom.
Autor(in)
Simon
Gröflin
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