Drohnen fliegen ohne Ärger

Fragen und Antworten

Folgend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu den neuen Drohnenregeln.

Wo liegt die neue Gewichtslimite?

Die Drohnenregeln sind eng mit dem Gewicht der Fluggeräte verknüpft. Bisher lag die untere Gewichtslimite für prüfungsfreie Drohnen bei 500 Gramm, jetzt beträgt sie 250 Gramm. Das zulässige Höchstgewicht von Drohnen wird von bislang 30 Kilogramm auf 25 Kilogramm gesenkt. Der Betrieb von Drohnen ab einem Gewicht von 25 Kilogramm fällt grundsätzlich in die «spezielle» Kategorie und muss vom BAZL bewilligt werden.

Wann muss ich mich registrieren?

Registrieren müssen sich alle Pilotinnen und Piloten von Drohnen über 250 Gramm sowie von solchen unter 250 Gramm, sofern die Drohne mit Kamera, Mikrofon oder sonstigen Sensoren ausgestattet ist, die sich zur Erfassung von personenbezogenen Daten eignen.
Die Registrierung erfolgt online auf der Plattform uas.gate.bazl.admin.ch des Bundesamts für Zivilluftfahrt, Bild 2. Dies gilt für alle Drohnenkategorien. Die Plattform steht schon seit August 2021 bereit, die Registrierung ist gratis. Bis zum Inkrafttreten der Bestimmungsänderungen am 1. Januar 2023 ist die Registrierung freiwillig.
Bild 2: Neu muss fast jede Drohne registriert werden
Quelle: Screenshot/PCtipp.ch

Werden Schulungen und Prüfungen berücksichtigt, die vor 2023 absolviert wurden?

Update 05.01.23/Korrigenda
Entgegen früheren Informationen auf der BAZL-Webseite, wo es hiess, dass frühere, freiwillige Diplome nicht anerkannt werden können, scheint dies nicht ganz zu stimmen. Am 22. Dezember 2022 veröffentlichte das Bundesamt für Zivilluftfahrt die aktuelle Information, dass Piloten-Zertifikate, die vor dem 1.1.2023 im UAS.gate ausgestellt wurden, auch nach dem Inkrafttreten der europäischen Drohnenverordnung gültig bleiben.
Wer übrigens ein A2-Zertifikat online ablegen möchte, muss sich beeilen, das ist nur noch bis 22. Januar 2023 möglich, danach muss man zum BAZL nach Ittigen BE fahren. Vielen Dank an den aufmerksamen Leser, der die Autorin darauf hingewiesen hat.
Infos zu Zertifikats-Gültigkeit
Piloten-Zertifikate, die via UAS.gate ausgestellt wurden, bleiben gültig
Quelle: Screenshot/PCtipp.ch/BAZL
Auf Nachfrage beim BAZL heisst es: Zertifikate, die auf der offiziellen Plattform UAS.gate vor dem Inkrafttreten der EU-Drohnenregulierung in der Schweiz absolviert wurden, bleiben gültig. Pilotinnen und Piloten können in ihrem UAS.gate-Profil eine aktualisierte Version des Zertifikats mit EU-Logo herunterladen. Zertifikate, die in der Schweiz über andere Anbieter absolviert wurden, werden nicht anerkannt.

Wie ist die neue maximale Flughöhe in der Schweiz?

Mit der Übernahme der EU-Regelung wird die maximale Flughöhe auf 120 Meter herabgesetzt. Dies gilt für die ganze Schweiz. Zudem haben einige Kantone eigene Beschränkungen festgelegt. Drohnenpiloten sind verpflichtet, sich bei den Kantonen über allfällige Beschränkungen zu informieren.

Was bedeutet 120 Meter über Grund?

Die Höhe von 120 Metern wird jeweils von der Erdoberfläche aus gemessen. Startet die Drohne den Flug auf einer natürlichen Geländeerhebung, ist die Drohne in einem Abstand von maximal 120 Metern vom «nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche» zu halten. Die Messung der Abstände richtet sich nach den topografischen Gegebenheiten, beispielsweise, ob Ebenen, Hügel oder Berge vorhanden sind.

Gelten die bisherigen Sperrgebiete weiterhin?

Ja. Die auf der Drohnenkarte publizierten Beschränkungen gelten weiterhin. Dies betrifft Naturschutzgebiete, Gebiete um Kontrollzonen (CTR) sowie 5-Kilometer-Radien rund um zivile oder militärische Flugplätze. Für den Betrieb von Drohnen innerhalb dieser Zonen muss bei der zuständigen Stelle eine Bewilligung eingeholt werden.
HINTERGRUND
U-Space
Die Schweiz wird ausserdem die europäische Regulierung zum U-Space anwenden. Bei U-Space handelt es sich um sämtliche digitalen und automatisierten Funktionen und Prozesse, die in einem definierten Luftraum eingesetzt werden. U-Space soll die steigende Anzahl von Flugbewegungen ziviler Drohnen besser und sicher im Luftraum integrieren. Dies, damit das konfliktfreie Nebeneinander von bemannten und unbemannten Luftfahrtsystemen gewährleistet ist, so das BAZL. Pilotinnen und Piloten sollen dadurch eine bessere Übersicht über die Verkehrssituation haben. Weiteres zum Thema finden Sie auf der Website des BAZL (bazl.admin.ch).

Wie alt muss ich sein, um eine Drohne fliegen zu dürfen?

Das Mindestalter für das Fliegen einer Drohne in der offenen Kategorie beträgt 12 Jahre. Für den Betrieb von jener in der «speziellen» Kategorie muss man 14 Jahre alt sein. Kinder unter 12 Jahren dürfen unter Aufsicht eines Erwachsenen (respektive einer Person, die mindestens 16 Jahre alt ist) fliegen, der über die entsprechenden Pilotenkompetenzen verfügt.

Darf man als Fotograf oder Privatperson mit einer Drohne Fotos von einer Hochzeit machen?

Drohnen in der «offenen» Kategorie dürfen nicht mehr über Menschenansammlungen geflogen werden. Allerdings kann eine Drohne neben einer Menschenansammlung geflogen werden. Es gilt der für die jeweilige Kategorie vorgeschriebene Sicherheitsabstand, zum Beispiel Drohnen unter 25 Kilogramm (Klassen C2, C3, C3) brauchen einen Abstand von 150 Metern zu Personen.
Update 21.12.22 (Box)
HINWEIS ZU BUSSEN
Was passiert bei einem Verstoss?
Wird ab 1.1.23 gegen die neuen Bestimmungen verstossen, kann das BAZL ein Strafverfahren einleiten. Und das wird teuer, denn wer vorsätzlich (oder fahrlässig) Vorschriften über den Flugbetrieb verletzt, welche der Sicherheit von Menschen (oder Sachen) dienen, kann gem. Art. 91, Abs 1 lit. b des Luftfahrtgesetzes (LFG) mit einer Busse bis zu 20'000 Franken bestraft werden. Allerdings belaufen sich die meisten Bussen auf einige hundert Franken. Laut BAZL geht es dabei zum Beispiel um Nichteinhalten des Abstandes zu Flugplätzen oder Überfliegen von Menschenansammlungen.



Kommentare
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hanscha
25.12.2022
Auf Seite 7 des PCtipp 1/2023 steht, dass Schulungen und Prüfungen, die vor 2023 absolviert wurden, nicht anerkannt werden können.... Auf der BAZL-Webseite https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/open.html#-1248847655 steht jedoch folgendes: [HEADING=2]"2. Ich absolviere die Schulung und Prüfung gemäss Unterkategorie[/HEADING] Wenn ich eine Drohne fliege, die über 250g wiegt, bin ich verpflichtet eine Schulung und Prüfung zu absolvieren. Der Umfang und das Format der Schulung und Prüfung hängt von der Unterkategorie (A1, A2, A3) ab, in der ich meine Drohne fliege. Das UAS.gate ist die offizielle Schulungs- und Prüfungsplattform der Schweiz. Zertifikate, die auf der offiziellen Plattform UAS.gate bereits vor dem Inkrafttreten der EU-Drohnenregulierung in der Schweiz absolviert wurden, bleiben gültig. Pilotinnen und Piloten können in ihrem UAS.gate-Profil eine aktualisierte Version des Zertifikats mit EU-Logo herunterladen". Somit bleiben bereits erworbene Zertifikate doch gültig! Wäre auch eigenartig gewesen, einen solchen Aufwand für Schulung und Prüfungen zu treiben, nur um uns nachher mitzuteilen, dass alles für die Katz gewesen sei.