PCtipp-Lifehack (Video & Text) 02.08.2024, 10:41 Uhr

Teil 2: Garantien und Rechte beim Gerätekauf – wann gilt was? | PCtipp-Lifehack

Der zweite Teil unserer Rechte & Pflichten-Serie beim Kauf elektronischer Geräte. Was ist eine Garantieunterbrechung? Wie lange darf die Reparatur dauern? Und: Muss die Originalverpackung da sein? PCtipp erklärt.
(Quelle: Pixelio / PCtipp.ch)
Im zweiten Teil unserer Rechte & Pflichten-Serie erklärt Daniel Bader neue Begriffe, wie etwa Garantieunterbruch. Was ist das? Auch wie lange eine Reparatur dauern darf und warum Kunden eigentlich viel mehr dürfen, als Händler und Hersteller uns teilweise glauben machen wollen.
Zum ersten Teil geht es hier entlang, ebenfalls mit Video & Text.
Hinweis: Eine Textfassung des Video-Inhalts finden Sie auf der nächsten Seite.



Kommentare
Avatar
SIEG
06.08.2024
Fast wichtiger ist die Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Garantie. Für die Gewährleistung gibt es eine CH-lokale, gesetzliche Vorgabe von 24 Monaten. Der Anbieter kann die Gewährleistung nicht verkürzen; er kann sie jedoch vollständig wegbedingen. Er ist frei, sie durch eine Garantie zu ersetzen; dabei kann er Dauer und Leistungsinhalt selber bestimmen.

Das könnte Sie auch interessieren