Webshop-Anbieter Hostpoint im PCtipp-Interview

Paypal & Co. für den Webshop

PCtipp: Und im Detail? Wie lassen sich dann Paypal & Co in solch eine Webshop-Lösung integrieren?
Hostpoint: Bei unseren Lösungen sind alle Schnittstellen zu den jeweiligen Zahlungsanbietern (wie etwa Postfinance, Anmerk. der Redaktion.) vorhanden. Entscheidet sich der Kunde, diesen Anbieter in seinen Webshop einzubauen, geht er einen Vertrag mit diesem Anbieter ein. Von ihm bekommt er dann die notwendigen Zugangsdaten sowie Details für den Zahlungsverkehr. Darum muss er sich dann natürlich kümmern. Sind diese Zugangsdaten einmal eingegeben, kann die Zahlungsart ohne weitere Konfigurationen sofort genutzt werden.
PCtipp: Dann haben Sie hier quasi die Vermittlerrolle?
Hostpoint: Bis zu einem Grad sicherlich.
PCtipp: Und wie sieht das Ganze rechtlich aus?
Hostpoint: Das liegt nicht in unserer Hand. Wir sind ja keine Anwälte. Unsere Leistungen hören mit dem Bereitstellen des gewünschten Dienstes mit entsprechender Infrastruktur auf. Natürlich sind Grundbausteine wie etwa Vorlagen für AGB oder auch das Widerrufsrecht bereitgestellt. Am Ende aber steht der Kunde in der Pflicht, rechtliche Angelegenheiten zu klären.
PCtipp: Und wenn Sie bemerken, dass der Kunde unerlaubte Produkte verkauft, oder auch andere verbotene Dienstleistungen anbietet?
Hostpoint: Wir greifen dann ein, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. Oder auch wenn ein offensichtlicher Tatbestand vorliegt. Dann wird die Webseite sofort gesperrt. Das ist schon nicht einfach. Letztendlich steht jeder Webhoster zwischen Kunde und der Behörde oder einer anderen gesetzlichen Institution respektive Rechteinhaber. Dort wird  es eben schnell ganz heikel. Hier muss man auch mit Bedacht reagieren, um sich auch selbst nicht strafbar zu machen.
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