News 17.09.2019, 22:50 Uhr

Das sind die besten Aprilscherze 2019

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Screenshot/Onlinehändler-News

Das Portal von Onlinehändler-News kündigt an, dass die EU eine neue Verordnung für eine grosse Gesichterdatenbank für den Handel erlassen hat. Demnach sollen Onlinehändler ab 2021 ein Foto von sich auf Rechnungen platzieren müssen, die an Verbraucher gerichtet sind. Ähnlich wie beim neuen Verpackungsregister LUCID soll dann ein Abgleich mit der Datenbank möglich sein. Parlamentskommissar Peter-Paul Prank führt dazu an: «Wir sind uns bewusst, dass dieses Vorgehen von Betroffenen als unangenehm empfunden werden könnte. Dennoch soll der Onlinehandel ein Gesicht bekommen und so verlässlicher und vertrauenswürdiger werden. Sollte die Massnahme Erfolg zeigen, müssen wir über eine Ausweitung der Gesichtsdatenbank auf andere wirtschaftlich und verbraucherschutzrechtlich relevante Bereiche nachdenken.»