Praxis 01.11.2022, 12:00 Uhr

Preise, Sperrgut und Gefahrengut der Post

Quelle: 
Screenshot/PCtipp.ch
verbotene Gefahrgüter sind:
-Explosive Stoffe und Gegenstände wie Feuerwerke, Tischbomben, Wunderkerzen, Raketen, Fontänen usw.
-Gasflaschen für den Grill
-Lithiumbatterien
-radioaktive Stoffe
Informieren Sie sich über diesen Link über Gefahrengüter und welche Sie wie verschicken dürfen