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13.03.2006, 15:00 Uhr
Bald keine Privatkopien mehr in der Schweiz?
In Deutschland und Österreich ist es bereits der Fall: Das Umgehen von Kopiersperren auf CDs und DVDs ist verboten – auch für die Erstellung der legalen Privatkopie. Droht jetzt Ähnliches den Schweizer Nutzern?
Der Bundesrat will das Schweizer Urheberrecht am "Zeitalter der Digitaltechnologie" anpassen [1]. Dazu hat er letzten Freitag eine Vorlage verabschiedet. Sie umfasst zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) sowie eine Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes. In ihrem Mittelpunkt steht ein Verbot für die Umgehung von Kopiersperren auf CDs und DVDs. Auch die Herstellung und der Vertrieb von Knack-Tools (z.B. AnyDVD) sowie Anleitungen zum Umgehen von Kopiersperren sollen künftig nicht mehr erlaubt sein. Diese Verbote sind in den Nachbarstaaten Deutschland und Österreich bereits in Kraft und haben dort zu heftigen Diskussionen geführt. Zwar vermindern sie die Piraterie, gleichzeitig verunmöglichen sie Anwendern das Erstellen der eigentlich legalen Privatkopie. Denn: Viele CDs und DVDs sind mit Kopiersperren versehen.
Ganz so streng wie in den umliegenden Ländern soll die Gesetzgebung in der Schweiz jedoch nicht werden. Wie Carlo Govoni vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum [2] gegenüber dem PCtipp sagte, gelte das Umgehungsverbot nicht für Privatkopien. Anwender müssten mit keiner Strafverfolgung rechnen, wenn sie eine geschützte Musik-CD für den Eigengebrauch kopierten. Nur wird es schwer sein, dies zu tun: Die entsprechenden Anleitungen und Programme dürfen in der Schweiz nicht mehr angeboten werden.
Weniger streng als in den EU-Staaten soll auch die Tauschbörsenfrage geregelt werden. So erlaubt die Vorlage des Bundesrats den Download aus legalen und illegalen Quellen, nur das Anbieten (Upload) von geschützten Werken wird verboten. Eine ähnliche Regelung gilt auch heute.
Obwohl laut Vorlage das Kopieren von geschützten CDs und DVDs nicht mehr erlaubt ist, wird die heutige Entschädigung auf Leerdatenträger nicht wegfallen. Diese muss beispielsweise beim Kauf von CD- und DVD-Rohlingen bezahlt werden, bald wohl auch für MP3-Player. Die Vorlage des Bundesrats sieht nur eine Anpassung der Tarife vor. Laut Carlo Govoni soll bei der Berechnung der Entschädigung der Kauf von legalen Musik-Downloads abgezogen werden. Die Abgaben würden damit günstiger.
Wann genau die Vorlage in Kraft treten wird, ist noch nicht sicher. Zuerst muss sie die Kommissionen von Ständerat und Nationalrat passieren und schliesslich noch vom gesamten Parlament abgesegnet werden. Dies kann je nach Komplexität der Vorlage Monate oder sogar Jahre dauern.
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