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04.05.2011, 08:48 Uhr
Keine Musikabgaben auf Handys
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage des Wirtschaftsverbands Swico gutgeheissen. Somit müssen künftig wohl doch keine Urheberrechtsabgaben auf Handys erhoben werden.
Grund für den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist der Verdacht der Befangenheit der Präsidentin der Schiedskommission, die eine Einführung der Urheberrechtsabgabe für Mobiltelefone beschlossen hatte. Danièle Wüthrich-Meyer soll zum Zeitpunkt, als die Einführung beschlossen wurde, bereits als mögliche Präsidentin der Urheberrechtsgesellschaft Swissperform gehandelt worden sein und somit möglicherweise deren Interessen vertreten haben.
Die sogenannte MP3-Steuer ist eine Abgabe, die auf MP3- und Multimediaplayer erhoben wird. Da man heute mit so gut wie jedem Handy auch Musik hören kann, verlangten die Urheberrechtsgesellschaften, dass diese Abgabe auch für Mobiltelefone eingeführt wird. Weil sich die Parteien nicht einigen konnten, wurde eine Schiedskommission eingesetzt. Diese senkte zwar den Tarif von ursprünglich geforderten 80 auf 30 Rappen pro Gigabyte, der Wirtschaftsverband Swico war mit diesem Entscheid jedoch nicht zufrieden und focht ihn vor dem Bundesverwaltungsgericht an.
Die sogenannte MP3-Steuer ist eine Abgabe, die auf MP3- und Multimediaplayer erhoben wird. Da man heute mit so gut wie jedem Handy auch Musik hören kann, verlangten die Urheberrechtsgesellschaften, dass diese Abgabe auch für Mobiltelefone eingeführt wird. Weil sich die Parteien nicht einigen konnten, wurde eine Schiedskommission eingesetzt. Diese senkte zwar den Tarif von ursprünglich geforderten 80 auf 30 Rappen pro Gigabyte, der Wirtschaftsverband Swico war mit diesem Entscheid jedoch nicht zufrieden und focht ihn vor dem Bundesverwaltungsgericht an.
Der aktuelle Entscheid verhindert jetzt zumindest vorerst die Einführung der Urheberrechtsabgabe, was letztendlich den Konsumentinnen und Konsumenten zugutekommt. Die Befürworter der Abgabe können den Entscheid allerdings ans Bundesgericht weiterziehen.
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