News 20.12.2006, 08:15 Uhr

Ständerat: Kopierschutz knacken privat erlaubt

Die Revision des Urheberrechts hat den Ständerat passiert: Kopierschutzknacken soll im privaten Rahmen nicht verboten werden.
Der Ständerat hat das revidierte Urheberrecht gutgeheissen. Es bringt zahlreiche Neuerungen mit sich und soll den Erfordernissen der Internet-Kultur Rechnung tragen. Der Rat ist einverstanden damit, dass das Kopierschutzknacken zwar grundsätzlich verboten sein soll. Wer aber für sich oder seine Familie und enge Freunde eine kopiergeschützte CD brennt, soll dafür nicht belangt werden können. Auch soll der Download kopiergeschützter Musik und Videos aus Tauschbörsen nicht verboten werden. Konsumenten sollen nämlich nicht entscheiden müssen, ob ein Angebot legal oder illegal ist. Strafbar bleibt aber der Upload von Dateien.
Nun wird sich der Nationalrat mit der Vorlage befassen müssen. Bleibt es bei den derzeitig vorgesehenen Regelungen, erhält die Schweiz ein deutlich liberaleres und konsumentenfreundlicheres Urheberrecht als es zum Beispiel Deutschland oder die USA haben.



Kommentare
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gucky62
03.05.2014
Nur auf Multimedia Daten (Video & Musik). Der Kopier & Lizenzschutz von Software darf schon "ewigen Zeiten" nicht umgangen werden. Auch nicht in CH udn im privaten Umfeld. Hier gilt auch die "Weitergabe" an die Familien, usw. als Illegal. Der Artikel ist jedoch selbst schon uralt. 2006. gerade an diesem Grundsatz wird Aktuell ja von verschiedener Seite der Rechteinhaber dagegen lobbyiert. Gruss Daniel

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nicola1234
03.05.2014
hi Könntest du mir vielleicht die Seite oder Informationsquelle sagen, wo du diese Information gehört bzw. gesehen oder gelesen hast? Vielen Dank und LG

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slup
03.05.2014
hi Könntest du mir vielleicht die Seite oder Informationsquelle sagen, wo du diese Information gehört bzw. gesehen oder gelesen hast? Vielen Dank und LG Schau mal diesen Link (insb. 7.2) an.

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gucky62
03.05.2014
Im prinzip kannst Du die Infoa auch selbst via Suchmaschine bei Admin.ch finden. CH Urheberecht: http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920251/index.html Oder den passenden Wiki -Artikel (Siehe vorheriges Posting). Schau Dir mal den Kapitel 5, Art. 19 & ff. an. Das "Privatkopie-Recht" gilt nicht für Computer-Programme! Zum Thema Schutzmassnahmen siehe Kapitel 3a, Art. 39a (Wobei 39a Anmerkung 4 verm. noch beachtenswert sein kann. Die Frage ist, was eine "gesetzlich erlaubte erlaubte Verwendung" ist). In CH ist zwar das Kopieren von Multimedia Inhalten im privaten Umfeld (noch) erlaubt. Selbst der Download ist bisher noch straffrei. Wie lange noch ist die eher Frage. Daniel