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18.03.2002, 11:15 Uhr
Besitz von harter Pornografie strafbar
Ein neues Gesetz verbietet den Besitz von harter Pornografie. Das betrifft auch Internet-Anwender.
Wer harte Pornographie erwirbt oder besitzt, macht sich ab 1. April 2002 strafbar. Der Bundesrat hat eine entsprechende Revision des Strafgesetzbuches (StGB) auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Künftig wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Busse bestraft, wer harte Pornographie (sexuelle Handlungen mit Kindern, Tieren oder mit Gewalttätigkeiten) erwirbt, sich beschafft oder besitzt. Der blosse Konsum bleibt hingegen weiterhin straflos. Wer auf solche Geschmacklosigkeiten steht, darf sie also legal im Browser betrachten. Landet aber ein Bild auf der Festplatte ist dies in jedem Fall illegal und strafbar.
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