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10.04.2015, 09:33 Uhr
RedTube-Anwalt wird zur Kasse gebeten
Der frühere Anwalt Thomas Urmann wurde im Zuge der Abmahnungen an RedTube-Benutzer bekannt. Jetzt wurde er dafür zu Geldstrafen verurteilt.
Im Jahr 2013 kam es in mehreren Ländern, darunter auch in der Schweiz, zu einer Welle von anwaltlichen Abmahnungen. Der Anwalt Thomas Urmann, von der Kanzlei Regensburger Kanzlei Urmann und Collegen, versendete Hunderte kostenpflichtiger Abmahnungen an Personen, die sich Video-Inhalte von der Pornoseite Redtube.com ansahen. Da für den Konsum des Materials keine Angabe von Daten notwendig ist, kamen diese unerwartet und haben für einige rote Köpfe gesorgt.
Urmann begründete dieses Vorgehen damit, dass er Streaming bereits als Vervielfältigung des Urheberrechts sehe. Dagegen wurde durch die Kanzlei Wilde Beuger und Solmecke gerichtlich vorgegangen. Besonderes Aufsehen haben diese Abmahnungen deshalb erregt, weil das Landgericht Köln auf das Gesuch Urmanns eingetreten ist, die IP-Adressen der Website-Besucher zu ermitteln und die Identitäten an die Kanzlei weiterzugeben.
Urmann muss Schadenersatz leisten
Das Amtsgericht Regensburg hat nun entschieden, dass Urmann Schadenersatz wegen «vorsätzlich begangener unerlaubter Handlungen» leisten muss. Unter anderem sollen damit die Kosten gedeckt werden, die den Abgemahnten bei der Abwehr der Abmahnung entstanden sind. Weiter verkündete das Gericht ein Versäumnisurteil, weil die Beklagten zu festgelegten Terminen nicht erschienen seien. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Gemäss Medienberichten haben die Abmahnungen bereits in den ersten Tagen eine Summe von 600'000 Euro eingebracht haben. Dabei wurden Recherchen zum Umfeld der Beklagten angestellt und je nach sozialem Status die Höhe der Abmahngebühr festgelegt. Gemäss dem Kölner Landgericht wurden in dieser Sache bereits im Januar dieses Jahres Hausdurchsuchungen angeordnet.
Gemäss Medienberichten haben die Abmahnungen bereits in den ersten Tagen eine Summe von 600'000 Euro eingebracht haben. Dabei wurden Recherchen zum Umfeld der Beklagten angestellt und je nach sozialem Status die Höhe der Abmahngebühr festgelegt. Gemäss dem Kölner Landgericht wurden in dieser Sache bereits im Januar dieses Jahres Hausdurchsuchungen angeordnet.
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