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20.02.2003, 10:00 Uhr
Revision des Datenschutzgesetzes geplant
Der Bundesrat gibt in einer Botschaft Änderungsvorschläge für das aktuelle Datenschutzgesetz bekannt.
Das fast 10jährige Datenschutzgesetz habe sich zwar in der Praxis grundsätzlich bewährt, eine kleine Revision sei aber zur Behebung punktueller Mängel notwendig, so der Bundesrat [1]. Dabei stehen vier Änderungen zur Debatte:
Privaten Datenbearbeiter und Bundesorgane, die besonders schützenswerten Daten sammeln, sollen betroffene Personen künftig aktiv darüber informieren.
Ein Mindeststandard wird gesamtschweizerisch Minimalanforderungen für den Datenschutz festlegen, die Kantone beim Vollzug von Bundesrecht befolgen müssen.
Datenbanken für die Bearbeitung besonders schützenswerter Daten dürfen in Zukunft während einer beschränkten Versuchsphase getestet werden.
Das schweizerische Recht soll ans europäische Gesetz zum Schutz von Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten angepasst werden. Dadurch könne die grenzüberschreitende Datenübermittlung besser geregelt werden.
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