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19.12.2007, 11:09 Uhr
Cablecom darf U1 TV abschalten
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat entschieden, dass U1 TV die Vorausetzungen für eine Verbreitungspflicht nicht erfüllt.
U1 TV ist ein privater Schweizer Fernsehsender. Sein Programm wird über Kabelnetz und Internet ausgestrahlt. Laut Cablecom sollte der Dienst mit Ende August nicht mehr analog verbreitet werden, doch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) verhinderte dies mit einer Verfügung bis ein endgültiger Beschluss vorläge.
Nun liegt ein Beschluss der BAKOM vor, wonach das Bundesamt zum Schluss kommt, dass die Voraussetzungen für eine Verbreitungspflicht nicht gegeben sind. Die Cablecom ist demnach nicht verpflichtet, U1 TV analog in ihren Kabelnetzen auszustrahlen. Damit das BAKOM eine Kabelnetzbetreiberin verpflichten kann, ein Programm unentgeltlich zu verbreiten, muss das Programm in besonderem Mass zur Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrags beitragen. Die Verfassung fordert Beiträge zu Meinungsbildung, Information und Bildung, die Förderung des schweizerischen Kulturschaffens sowie die Berücksichtigung der schweizerischen föderalistischen Vielfalt.
Der Entscheid der BAKOM kann innerhalb von 30 Tagen angefochten werden.
Nun liegt ein Beschluss der BAKOM vor, wonach das Bundesamt zum Schluss kommt, dass die Voraussetzungen für eine Verbreitungspflicht nicht gegeben sind. Die Cablecom ist demnach nicht verpflichtet, U1 TV analog in ihren Kabelnetzen auszustrahlen. Damit das BAKOM eine Kabelnetzbetreiberin verpflichten kann, ein Programm unentgeltlich zu verbreiten, muss das Programm in besonderem Mass zur Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrags beitragen. Die Verfassung fordert Beiträge zu Meinungsbildung, Information und Bildung, die Förderung des schweizerischen Kulturschaffens sowie die Berücksichtigung der schweizerischen föderalistischen Vielfalt.
Der Entscheid der BAKOM kann innerhalb von 30 Tagen angefochten werden.
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