News 09.06.2008, 11:41 Uhr

Nello ist offiziell gestartet

Die Beta-Phase ist beendet: Jetzt ist Nello offizieller Zattoo-Konkurrent.
Nello ist die Weiterentwicklung des Schweizer Portals ADSL.TV. Im Gegensatz zu Zattoo stehen den Kunden neben den 86 TV-Sendern auch 50 Radioprogramme und Extrakanäle aus den Bereichen Movie, Sport, Science und Erotik zur Verfügung. Zattoo bietet 91 TV-Programme aber kein Radio und keine Extras. Während Nello-TV abonniert werden muss, ist Zattoo dafür völlig gratis.
Bei Nello stehen verschiedene Pakete (abhängig von TV-Sender und der Dauer des Abos) zur Auswahl. Ein Jahr Internetfernsehen kostet 81 Franken. Auch Radio, Movie-, Sport- und Erotikkanäle können gebucht werden.
Vorteile von Nello:Eine Installation (wie beispielsweise des Zattoo-Players) ist nicht nötig. Der TV-Guide ist übersichtlicher. Nello hat keine Werbung zwischen dem Senderwechsel und ermöglicht schnelles Switchen zwischen den Programmen sowie bessere Bildqualität.
Vorteil von Zattoo: gratis



Kommentare
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Masche
09.06.2008
Der Unterschied ist folgender: Sobald man für Internet-Fernsehen ein kostenpflichtiges Abonnement löst, muss man auch noch zusätzlich Billag-Gebühren bezahlen. Solange es aber gratis ist, kostet es auch keine Billag-Gebühren (solange man keinen Fernseher hat, wie ich). Da bleibe ich doch lieber bei Zattoo. Und spare mir die Billag-Gebühren.

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Pelion
10.06.2008
Der Unterschied ist folgender: Sobald man für Internet-Fernsehen ein kostenpflichtiges Abonnement löst, muss man auch noch zusätzlich Billag-Gebühren bezahlen. Solange es aber gratis ist, kostet es auch keine Billag-Gebühren (solange man keinen Fernseher hat, wie ich). Da bleibe ich doch lieber bei Zattoo. Und spare mir die Billag-Gebühren. Das ist so, laut Billag, nicht ganz korrekt: Ich habe einen Computer mit Internetzugang. Muss ich mich nun für den Radio- bzw. den Fernsehempfang anmelden, auch wenn ich am Computer keine Radio- und/oder Fernsehprogramme konsumiere? Laut Gesetz muss man sich anmelden, sobald ein Gerät vorhanden ist, das technisch in der Lage ist, Programme zu empfangen. Darunter fallen, wenn gewisse technische Bedingungen erfüllt sind, auch Computer mit Internetzugang. Ob die Programme auch genutzt werden oder nicht, ist rechtlich nicht von Belang. Da die Gebühren jedoch pro Haushalt und nicht pro Gerät bezahlt werden, sind Sie für den Programmempfang möglicherweise schon angemeldet. Dann brauchen Sie wegen Ihres Computers nichts weiter zu unternehmen. Sollten Sie jedoch über keine anderen Empfangsgeräte als den Computer verfügen, müssen Sie sich anmelden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Privater Radioempfang: * Empfang via ISDN oder Breitbandanschluss (z.B. ADSL, Kabelnetz etc.) * Empfang über entsprechende Software (z.B. Mediaplayer) Privater Fernsehempfang: * Empfang via Breitbandanschluss (z.B. ADSL, Kabelnetz) * Empfang über entsprechende Software (z.B. Mediaplayer, Realplayer) * Abschluss eines Abonnements für den Empfang von Fernsehprogrammen über Internet bei einem entsprechenden Internet-Anbieter (diese Voraussetzung kann in Zukunft wegfallen, wenn das live gestreamte Programmangebot, welches ohne Abonnement empfangen werden kann, qualitativ und quantitativ zunimmt und dem heutigen terrestrischen Programmangebot entspricht) Quelle: http://www.billag.ch/web/de/fragen_und_antworten/geraet.html

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Masche
10.06.2008
Das ist so, laut Billag, nicht ganz korrekt Habe ich doch auch schon geschrieben, was hier steht:* Abschluss eines Abonnements für den Empfang von Fernsehprogrammen über Internet bei einem entsprechenden Internet-AnbieterLaut Auskunft vom Bakom ist damit ein kostenpflichtiges Abonnement gemeint! Das steht übrigens auch auf der Homepage von Zattoo: Reality is a bit more complex. We talked to Bakom back in November 06. Their press contact told us that “Zattoo is the unique single only service in Switzerland that is Billag-free. Here’s why: The ruling by Bakom regarding Billag fees is actually in favor of Billag and makes it very clear that if a subscription fee is charged by the provider, even for Internet TV, then Billag must be paid as well. Zattoo, however, being subscription (fee) free, is the sole exception.“ Das findet man auch hier (http://www.t-online.ch/c/10/14/75/52/10147552.html): Es klingt wie ein Wunder, ist aber Realität: Zattoo liefert Live-Fernsehen über das Internet - gratis, ruckelfrei und ohne Billag-Gebühren....Nun zum Geld. Gratis legal? Das Gesetz sagt, dass wenn man Fernsehen konsumiert und dafür irgendeine Abo-Gebühr bezahlen muss, dass man dann auch Billag-Gebühren bezahlen muss. Das ist normalerweise der Fall. Wer aber nur Zattoo benutzt, bezahlt keine Gebühr. Billag und Bakom sind sich nicht einig. Dass sich Bakom und Billag hier nicht einig sind, ist aus Sicht der Billag verständlich. Aber für mich hat die Aussage des Bundesamtes mehr Gewicht als der Inkassostelle. Denn Gesetz ist Gesetz, auch für die Billag.

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froeschli
10.06.2008
Denn Gesetz ist Gesetz, auch für die Billag. Ich nehme an, du beziehst dich auch dieses Gesetz Art. 57 Zum Empfang geeignete Geräte (Art. 68 Abs. 1 RTVG) Unter die Gebühren- und Meldepflicht für den Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen fallen: a. Geräte, die zum Programmempfang bestimmt sind oder ausschliesslich zum Empfang bestimmte Bestandteile enthalten; b. multifunktionale Geräte, falls sie hinsichtlich Vielfalt des empfangbaren Programmangebots und Empfangsqualität den Geräten nach Buchstabe a gleichwertig sind. Quelle Gesetzes Text Somit fällt IMO auch ein PC mit Breitbandanschluss in die Meldepflicht bei der Billag. Gruss froeschli

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abu
10.06.2008
Fernsehen mit Zattoo am PC ist aber schon nicht gleichwertig, wie mit einem modernen TV-Apparat. @Masche: Danke für deine Infos betr. Zattoo.

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Adriano
10.06.2008
Fernsehen mit Zattoo am PC ist aber schon nicht gleichwertig, wie mit einem modernen TV-Apparat. Nello ist kein TV-Apparat, sondern nur ein TV-Streaming Service.

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abu
10.06.2008
Weiss ich.

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Masche
10.06.2008
Fernsehen mit Zattoo am PC ist aber schon nicht gleichwertig, wie mit einem modernen TV-Apparat. Du hast hier den entscheidenden Punkt angesprochen, die Gleichwertigkeit. Wie ist die aber messbar? Nach meiner Meinung ist Zattoo nicht gleichwertig mit normalem TV. Erstens ist die Auflösung geringer. Dann gibt es immer noch mehr Störungen (Bild und Ton) als beim TV. Das sieht man auch an der Antwort, die ich von Zattoo bekommen habe, als ich eine Störung meldete:Manchmal gibt es kurzzeitig technische Probleme der Sender. Sie beheben sich meist innerhalb einiger Stunden. Wir versuchen das Problem schnellstmöglich zu lösen. Wir bitten Sie um etwas Geduld und wünschen Ihnen weiterhin viel Spass mit Zattoo. Beim TV wären solche mehrstündige Unterbrüche heute nicht mehr akzeptabel. Wegen der angesprochenen Problematik der Messung der Gleichwertigkeit hat das Bakom eine interessante Lösung gefunden. Der Benutzer entscheidet nämlich selber, ob er Internet-Fernsehen als gleichwertig betrachtet oder nicht. Akzeptiert er die Unzulänglichkeiten und bezahlt er dafür, dann muss davon ausgegangen werden, dass für ihn die Gleichwertigkeit gegeben ist und er muss folglich auch Billag-Gebühren bezahlen. Wer aber nur Gratis-Angebote nutzt, ist davon befeit. Für mich eine nachvollziehbare und damit auch gerechte Lösung.