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29.07.2013, 08:10 Uhr
Apples Multitouch-Patent erneut für ungültig erklärt
Apples sogenannte Pinch-to-Zoom-Technik wurde vom US-Patentamt erneut für ungültig erklärt. Samsung wurde vor einem Jahr in Kalifornien verurteilt, Apple Schadenersatz zu leisten. Der damalige Streit entzündete sich unter anderem auch am Multitouch-Patent von Apple.
Das US Patent and Trademark Office (USPTO) hat Apples sogenannte Pinch-to-Zoom-Geste erneut für ungültig erklärt. Das Patent beschreibt die Pinch-to-Zoom-Funktion: die Geste, die es ermöglicht, mit zwei Fingern Bildschirminhalte zu vergrössern. Das Patent spielte unter anderem auch eine zentrale Rolle im letztjährigen Prozess zwischen Samsung und Apple. Damals trafen sich Apple und Samsung auf vier Kontinenten vor Gericht wegen Verletzung von Patenten und Designs.
Apple errang damals in Kalifornien den grössten Sieg gegen Samsung, wonach Samsung zu über einer Milliarde US-Dollar Schadenersatz verurteilt wurde. Apple gewann bezüglich eines Anspruchs technischer Patente. Das Pinch-to-Zoom-Patent stand auch damals im Fokus des Streits. Der Schadenersatz, den Apple ein Geschworenengericht zugesprochen hatte, wurde aber nachträglich auf 599 Dollar reduziert. Aufgrund der erneuten «Final Action» des USPTO wird der von Apple geforderte Schadenersatz im November nochmals neu verhandelt.
Noch keine endgültige Entscheidung
Gemäss heise.de sei jedoch noch nichts endgültig entschieden. Die Behörde USPTO hat nun alle Ansprüche des Patents für nichtig erklärt, weil sie dem damaligen Stand der Technik entsprachen. Das Patent stammt vom Juni 2000 – Apple meldete die Erfindung jedoch erst 2007 an. Das Patentamt vermisse zudem in Apples Patent eine wichtige Erklärung: Das Patent beschreibt primär, wie ein Anwender durch Berühren mit einem Finger scrollt und mit zwei oder mehreren Fingern andere Operationen ausführe. Zur Unterscheidung dieser Hauptszenarien der Ein- oder Mehrfingereingabe werden jedoch im Apples Erläuterungen keine Methode oder ein Algorithmus beschrieben.
Nägel mit Köpfen
Laut ZDnet.de weist Patentblogger Florian Müller darauf hin, dass die «Final Action» per se noch kein abschliessendes Urteil sei. Es handle sich um einen zweiten Schritt eines langen Prüfungsverfahrens, das sich bis 2017 oder noch darüber hinaus erstrecken könnte.
Demnach bliebe Apple immer noch ein Gang zur USPTO-Beschwerdekammer «Patent Trial and Appeal Board» offen. Erst, wenn es dort bei der jetzigen Entscheidung bliebe, könnte Apple immer noch vor Gericht ziehen, um sein Patent zu retten.
Autor(in)
Simon
Gröflin
01.08.2013