FMG-Revision: der Ärger der Telcos

Grösse ist ein Stichwort. Denn während es ...

Kommentar
Computerworld-Redaktor Fabian Vogt denkt, dass die Revision noch einiges an Überarbeitung braucht
Die Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) als Ganzes abzulehnen, wäre falsch. Denn momentan ist die Fernmeldeüberwachung im Gesetz sehr allgemein geregelt. Das ist unbefriedigend für die Strafverfolgungsbehörden und den Bürger. Darum kann diese Revision dazu genutzt werden, klare Richtlinien im Umgang mit Echtzeitüberwachung festzulegen. Dafür müssten aber Punkte wie der Staatstrojaner oder das Vergütungssystem überarbeitet werden. Denn es kann nicht sein, dass die Provider die gesamten Infrastrukturkosten selber tragen müssen. Und gleichzeitig gibt es im Bund eine 18 Millionen teure Überwachungsanlage, die nicht funktioniert. Solche Doppelspurigkeiten sind ärgerlich, kommen aber immer wieder vor.
Auch sollte die Verhältnismässigkeit gewahrt werden: Muss jetzt jedes Hotel, das seinen Kunden WLAN anbietet, ebenfalls Randdaten archivieren? Hinzu kommt, dass die verschiedenen Überwachungssysteme nicht internationalen Spezifikationen entsprechen, die Umsetzbarkeit kann also nicht einmal garantiert werden.
Es geht jetzt also darum, dass das Parlament dem einen Riegel vorschiebt, indem konsensfähige Änderungen vorgenommen werden. Diese müssen beinhalten:
a) Staatstrojaner ja oder nein? Wie sich das Parlament auch entscheidet, es muss definitiv sein. Der momentan herrschende Status quo ist unbefriedigend.
b) Willkür gibt es auch bei den Aufgaben der Anbieter. Welche Provider müssen welche Pflichten erfüllen und wie werden diese entschädigt? Auch hier muss der Gesetzgeber Klarheit schaffen.
Werden diese Punkte spezifiziert, sollte für Bürger, Provider und Behörden Klarheit herrschen. Dann wäre es ein gutes Gesetz.

Fabian Vogt
Autor(in) Fabian Vogt



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