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17.08.2011, 08:02 Uhr
Galaxy Tab: EU-Verkaufsstopp aufgehoben
Das Landgericht Düsseldorf hat offenbar einem Widerspruch Samsungs stattgegeben und das Galaxy-Tab-Verkaufsverbot für den EU-Raum wieder aufgehoben. Nur in Deutschland gilt das Verbot weiterhin.
Wie golem.de berichtet, hat das Landgericht Düsseldorf dem Widerspruch von Samsung gegen die einstweilige Verfügung, die zu einem EU-weiten Verkaufsverbot des Galaxy Tabs geführt hat, stattgegeben. Samsung argumentierte, dass das deutsche Gericht gar keine Befugnis hätte, ein EU-weites Verkaufsverbot auszusprechen, da der Samsung-Firmensitz ausserhalb der EU liege. Das Gericht stimmte dieser Argumentation offenbar zu, womit das Verkaufsverbot jetzt nur noch für Deutschland selbst gilt. Im restlichen EU-Raum darf Samsung das Galaxy Tab wieder vermarkten.
Der jüngste Entscheid zeugt von der komplizierten Rechtslage. Grund für die am 9. August ausgesprochene einstweilige Verfügung gegen Samsung war ein Antrag von Apple, der dem Galaxy Tab vorwarf, aufgrund der äusserlichen Parallelen zum iPad den Tatbestand der «Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzung» zu erfüllen. Der (vorläufig) definitive Entscheid im Rechtsstreit wird am 25. August gefällt werden, wenn Samsung vor dem Landgericht Düsseldorf erscheinen wird, um sich gegen die Apple-Anschuldigungen zu verteidigen.
Der jüngste Entscheid zeugt von der komplizierten Rechtslage. Grund für die am 9. August ausgesprochene einstweilige Verfügung gegen Samsung war ein Antrag von Apple, der dem Galaxy Tab vorwarf, aufgrund der äusserlichen Parallelen zum iPad den Tatbestand der «Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzung» zu erfüllen. Der (vorläufig) definitive Entscheid im Rechtsstreit wird am 25. August gefällt werden, wenn Samsung vor dem Landgericht Düsseldorf erscheinen wird, um sich gegen die Apple-Anschuldigungen zu verteidigen.
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