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24.01.2012, 08:53 Uhr
Google+ erlaubt jetzt Spitznamen
Der Suchmaschinenriese konnte sich durchringen, Nicknames in seinem sozialen Netzwerk zu akzeptieren. Nach wie vor ist die Anzeige des richtigen Namens aber (fast) unumgänglich.
Nicht überall kam Googles Entscheidung, die Angabe des richtigen Namens im sozialen Netzwerk Google+ vorauszusetzen, gut an. Der Suchmaschinenriese geht konsequent gegen Profile vor, die gegen diese Regel verstossen – dies kann in einer Sperrung des Profils resultieren. Jetzt hat Google, auch unter Berücksichtigung der Wünsche der Community, diese Regelung ein wenig gelockert. Aber nur ein wenig: Zwar darf man jetzt in den Einstellungen optional einen Nickname angeben. Diesen kann man anschliessend zusätzlich zum realen Namen anzeigen lassen. Dann heisst es da zum Beispiel Dwayne «The Rock» Johnson. Ausschliesslich den Nickname anzuzeigen, ist aber nach wie vor nicht möglich.
Pseudonyme: nur für Künstler und Promis
Eine Ausnahme gibt es aber: Pseudonyme sind dann akzeptiert, wenn man belegen kann, dass man einer breiteren Öffentlichkeit unter diesem Namen bekannt ist. Ein prominentes Beispiel wäre Madonna, die sich selbstverständlich auf Google+ nach ihrem Künstlernamen nennen darf. Wer aber nicht ganz so berühmt ist wie Madonna, läuft Gefahr, von Google wegen des Gebrauchs eines Pseudonyms verwarnt zu werden.
Immerhin hat man dann die Gelegenheit, Google den Beweis zu liefern, dass das Pseudonym eine gewisse Bekanntheit aufweist. Dieser Beweis kann in Form eines Print-Artikels, eines offiziellen Ausweises oder auch online erfolgen, vorausgesetzt, man hat unter dem entsprechenden Pseudonym eine gewisse Anhängerzahl vorzuweisen.
Eine Ausnahme gibt es aber: Pseudonyme sind dann akzeptiert, wenn man belegen kann, dass man einer breiteren Öffentlichkeit unter diesem Namen bekannt ist. Ein prominentes Beispiel wäre Madonna, die sich selbstverständlich auf Google+ nach ihrem Künstlernamen nennen darf. Wer aber nicht ganz so berühmt ist wie Madonna, läuft Gefahr, von Google wegen des Gebrauchs eines Pseudonyms verwarnt zu werden.
Immerhin hat man dann die Gelegenheit, Google den Beweis zu liefern, dass das Pseudonym eine gewisse Bekanntheit aufweist. Dieser Beweis kann in Form eines Print-Artikels, eines offiziellen Ausweises oder auch online erfolgen, vorausgesetzt, man hat unter dem entsprechenden Pseudonym eine gewisse Anhängerzahl vorzuweisen.
24.01.2012
26.01.2012
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