Guter Service: Welche Firmen tun sich hervor?

Garantierecht einfordern, Kontaktaufnahme

Garantierecht einfordern

Der Käufer kann von seinem Garantierecht Gebrauch machen, wenn das Produkt nicht für seinen vorgesehenen Einsatzzweck benutzt werden kann. Ein Beispiel wäre ein Fernseher, der sich nicht nutzen lässt, weil seine Anschlüsse nicht ordnungsgemäss funktionieren. Bemerkt der Käufer den Defekt, sollte er dies sofort beim Anbieter reklamieren. Via Link go.pctipp.ch/972 lesen Sie, welche Rechte Sie bei der Garantiedauer und Gewährleistung genau haben. Darüber hinaus finden Sie im Artikel auch Informationen, um ein Ersatzgerät oder auch eine Rückerstattung im Fall der Fälle zu bekommen.

Kontaktaufnahme

Eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme ist bei einem Garantiefall das A und O. Was Betroffene bei der Kontaktaufnahme bevorzugen? Bei den PCtipp-Leserinnen und -Lesern steht noch immer das Telefon mit 69,6 Prozent an erster Stelle (Vorjahr 72,6 Prozent). Es wird aber nach und nach durch die E-Mail abgelöst (63 Prozent; Vorjahr 60,2 Prozent), Grafik 3. Beliebt ist auch die Kontaktaufnahme vor Ort mit 37,8 Prozent. Das entspricht genau dem Wert vom Vorjahr. Weiterhin deutlich abgeschlagen liegen der Live-Chat (9,9 Prozent) und Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Twitter (1 Prozent). Hierzu ein Tipp aus eigener Erfahrung: Da Kanäle wie Facebook und Twitter nicht so häufig für Supportanfragen benutzt werden, erhält man hier meist schneller Feedback als über traditionelle Kontaktmedien wie Telefon oder E-Mail.

Geplanter Verschleiss?

Wie nimmt man Kontakt auf?
Zum dritten Mal Bestandteil der Studie ist die Frage nach der Obsoleszenz. Darunter versteht man einen vom Hersteller eingeplanten Verschleiss der Bauteile von Geräten. Diesen kann man natürlich nur schwer nachweisen und wir wollen hier auch nicht einem bestimmten Hersteller vorwerfen, dass er extra Mängel in seine Produkte einbaut. Dennoch haben wir im Rahmen der Supportstudie gefragt, ob die Teilnehmer schon einmal in eine Situation geraten sind, dass ein Gerät kurz nach Ablauf der Garantie kaputtgegangen ist und es deshalb zu einem Neukauf oder einer kostspieligen Reparatur kam. Das erstaunliche Resultat: Knapp ein Drittel der Befragten (31,6 Prozent) haben diese Frage mit «Ja» beantwortet, Grafik 4. Dieser Wert entspricht übrigens dem Vorjahr. Auch dieses Mal haben wir eine Detailanalyse durchgeführt, weil der Prozentsatz unvermindert hoch ist. Dabei entfielen auf die drei Hersteller Apple (ca. 10 Nennungen), HP (ca. 30 Nennungen) und Samsung (ca. 25 Nennungen) die mit Abstand meisten Reklamationen. Beim Hauptteil der Fälle mussten die Betroffenen die Reparaturkosten selbst begleichen.
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