Neue Vertragsklauseln für Orange, Sunrise und Swisscom

Umsetzung im Gang

Orange änderte die AGBs am 1. März 2014

Nun haben die Konsumentenschützer «einen grossen Erfolg mit kleinen Schönheitsfehlern erzielt», wird Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, im «Beobachter» zitiert. Orange hat die wichtigsten Punkte bereits per 1. März in Kraft gesetzt. Gleichzeitig seien die AGB vereinfacht und von vier Seiten auf eine Seite reduziert worden, erklärte Orange-Sprecherin Therese Wenger auf Anfrage.

Sunrise publiziert neue AGBs im zweiten Quartal

Sunrise publiziert seine neuen AGB im zweiten Quartal des Jahres mit der Lancierung neuer Produkte. Die Forderungen würden darin umgesetzt, sagte Sprecher Roger Schaller. Zum Teil wird Sunrise nach eigenen Angaben sogar weiter gehen, als die Konsumentenschützer verlangt haben.
Swisscom will die Umsetzung noch kommentieren. Sprecher Christian Neuhaus erklärte jedoch, dass keine der kritisierten Klauseln juristisch anfechtbar sei. Dennoch habe Swisscom an der Diskussion teilgenommen.

Anbieter unter Beobachtung

Die Allianz der Konsumentenschützer-Organisationen lässt keinen Zweifel daran, dass sie das Kleingedruckte der Mobilfunkanbieter weiterhin genau unter die Lupe nehmen und seine Anwendung genau verfolgen wird.
Gleichzeitig verweist die Allianz auf weitere grosse Baustellen bei der Mobiltelefonie. So etwa die Kosten bei Gesprächen im Ausland, dem Roaming oder die hohen Tarife in der Schweiz. Deshalb spricht die Allianz derzeit von einem «ersten Erfolg».



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