News 14.03.2014, 11:58 Uhr

Neue Vertragsklauseln für Orange, Sunrise und Swisscom

Für Schweizer Handy-Nutzer gibt es gerechtere Vertragsklauseln. Unter anderem dürfen sie ihr Abo kündigen, wenn die Anbieter die Preise, Geschwindigkeit oder Netzabdeckung ändern.
Die Schweizer Konsumentenschützer und die Zeitschrift «Beobachter» haben für Handy-Nutzer in der Schweiz gerechtere Vertragsklauseln erwirkt. Nach Androhung einer Klage ändern Orange, Sunrise und Swisscom das Kleingedruckte zugunsten der Telefonierenden.
Neu können Kundinnen und Kunden ihr Handy-Abo kündigen, wenn ein Anbieter Preise, Geschwindigkeit, Bandbreite oder Netzabdeckung zu ihrem Nachteil verändern, wie die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen am Donnerstag mitteilte.

Keine automatischen Vertragsverlängerungen mehr

Auch dürfen die Telekommunikationsunternehmen den Vertrag nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, wenn die Mindestvertragsdauer ohne Kündigung abgelaufen ist. Neu können Verträge nach der Mindestvertragsdauer monatlich gekündigt werden. Swisscom kennt diese Regelung seit 2011, Orange und Sunrise ziehen nun nach.
Und bei der Werbung mit unlimitierten Angeboten, die unter bestimmten Bedingungen limitiert werden, wollen die Unternehmen neu klarer kommunizieren und auf eine täuschende Werbung verzichten.

Neues Gesetz macht es möglich

«Damit ist ein erster wichtiger Meilenstein zur Verbesserung der Konsumentenrechte im Telekommunikationsmarkt erreicht», schreibt die Allianz. Sie hatte die drei Anbieter auf dem Mobiltelefonmarkt Ende Januar auf Basis des geänderten Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt und gefordert, dass missbräuchliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) angepasst werden.

Handlungsfrist bis Ende Februar

Das UWG verbietet Vertragsklauseln, die zum Nachteil der Konsumierenden «ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten vorsehen».
Die Allianz räumte Orange, Sunrise und Swisscom eine Handlungsfrist bis Ende Februar ein, bevor sie wegen Verletzung von Artikel 8 des Gesetzes Klage einreichen werde.
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