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29.06.2006, 11:45 Uhr
Neues Fernmeldegesetz auf gutem Wege
Besserer Konsumentenschutz und die Entbündelung der letzten Meile sind die wichtigsten Punkte des revidierten Fernmeldegesetzes. Nachdem es vom Parlament abgesegnet worden ist, gehen jetzt die Ausführungsbestimmungen in die Anhörung.
Die Revision des Fernmeldegesetzes läuft bereits seit über drei Jahren. Ende März 2006 hat das Parlament endlich seinen Segen zur Änderung gegeben [1]. Grund für die lange Zeit war die umstrittene Entbündelung der letzten Meile, der Strecke zwischen Telefonzentrale und Hausanschluss. Sie war bisher fest in Swisscom-Händen. Ansonsten bringt das neue Fernmeldegesetz viele Verbesserungen für Konsumenten, an vorderster Stelle den Schutz vor unerwünschten Werbemails, dem so genannten Spam.
Wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation mitteilt, gehen nun die Ausführungsverordnungen des Bundesrates sowie der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) in die Anhörung. Interessierte Kreise könnten bis zum 18. August 2006 Stellung dazu nehmen. In den Verordnungen finden sich Details zur Umsetzung des neuen Gesetzes. Die Revision des Fernmeldegesetzes wird voraussichtlich im ersten Quartal 2007 in Kraft treten.
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