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12.04.2016, 08:32 Uhr
Swisscom verwirrt mit Kundenbriefen zu «nomadischer Telefonnutzung»
Hunderte Swisscom-Kunden verstehen bei einem Swisscom-Kundenbrief nur Bahnhof und fühlen sich unter Druck gesetzt. Worum geht es?
Die gut ausgebaute Kommunikationsabteilung der Swisscom scheint sich schwerzutun mit einem simplen Informationsschreiben an ihre Kunden. Davon zeugen Beschwerden, die beim SRF-Konsumentenmagazin eingegangen sind. Swisscom-Kunden fühlen sich offensichtlich unter Druck gesetzt, weil sie aufgefordert werden, ein Dokument zur sogenannten «nomadischen Nutzung des Telefonanschlusses» genau zu lesen und zu unterschreiben. Nur: Einige Hundert Nutzer verstehen das Schreiben schlichtweg nicht, denn es geht nicht etwa ums Telefonieren in der Sahara.
Nomadische Telefonnutzung
Hintergrund: Pro Woche werden bei der Swisscom rund 10-12'000 Kunden auf die digitale IP-Telefonie umgestellt. Wie bei der klassischen VoIP-Telefonie mit einem SIP-Konto kann der neue IP-basierte Telefonanschluss auch ortsunabhängig, z.B. in der Ferienwohnung, genutzt werden. Dabei will die Swisscom eigentlich nur auf die Einschränkungen bei Notrufen hinweisen. Das Problem: Setzt jemand aus der Ferne über die eigene Festnetznummer einen Notruf ab und vergisst, seinen Standort mitzuteilen, wird den Notrufzentralen jeweils die Wohnadresse angegeben. Der Notfalldienst rückt dann unter Umständen zum Wohnsitz des Anrufers aus, statt zum eigentlichen Unfallort.
Vorschriften des Bakom müssen akzeptiert werden
Die Telekom-Anbieter sind gemäss technischer Vorschriften des Bakom dazu verpflichtet, Kunden über die Einschränkung bei der nomadischen Nutzung zu informieren und sich dies schriftlich bestätigen zu lassen. Kunden, die das nicht akzeptieren, darf laut Bakom-Sprecher Reto Hügli der Anschluss gesperrt werden. Inzwischen hat die Swisscom die zahlreichen Kundenrückmeldungen zur Kenntnis genommen und sieht sich in der Verpflichtung, mit einem genaueren Informationsschreiben nachzudoppeln: «Wir haben gemerkt, dass das erste Schreiben von den Kunden nicht verstanden wird und haben es deshalb angepasst», wie Swisscom-Sprecherin Annina Merk gegenüber SRF Espresso sagt.
Tipp bei Notrufen
Viele Kunden anderer Telko-Anbieter dürften von diesem wichtigen Hinweis bislang gar nie etwas mitbekommen haben, weil andere Telkos meist über ihre AGB auf den gesetzlich verpflichtenden Hinweis aufmerksam machen. PCtipp empfiehlt, bei Notrufen besser das Handy oder den lokalen Festnetzanschluss vor Ort zu verwenden.
Autor(in)
Simon
Gröflin
13.04.2016
13.04.2016