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31.01.2014, 09:04 Uhr
«Unsinnige Gebühren» im Telefonbuch
Wer im Telefonverzeichnis unter seiner Nummer zusätzlich den Ehepartner unter dem eigenen Familiennamen aufführen will, muss dafür jährlich bis zu 27 Franken bezahlen. Diese und andere «unsinnige Gebühren» müssten abgeschafft werden, fordert der Preisüberwacher.
Mehrere Telefonabonnenten hatten sich über die Preise für einen Eintrag in ein Online-Telefonverzeichnis beschwert, wie Preisüberwacher Stefan Meierhans am Donnerstag in seinem Newsletter schreibt. Der Preisüberwacher untersuchte diesen Bereich deshalb – und stellte diverse Probleme fest.
Die Swisscom könne den Markt kontrollieren, schreibt der Preisüberwacher. Die Verzeichnisdaten der wichtigsten Schweizer Telefongesellschaften werden nämlich von Swisscom Directories verwaltet, das im Besitz der Swisscom und der Publigroupe ist.
Melden sich Abonnenten an, kann Swisscom Directories mehr Informationen verlangen, als im Gesetz vorgesehen sind – und diese an ihre Tochtergesellschaft Local.ch weiterleiten. Um gegenüber Local.ch nicht benachteiligt zu sein, scheinen deren Mitbewerber das abgeänderte und ergänzte Verzeichnis von Swisscom Directories kaufen zu müssen, wie es im Newsletter des Preisüberwachers heisst.
Der Preisüberwacher kritisiert, Swisscom entscheide völlig frei darüber, welche Daten sie von ihren Abonnenten verlange, welche sie an ihre Tochtergesellschaft weitergebe und welche sie ihren Mitbewerbern verkaufe.
«Swisscom kann mehrfach Profit schlagen»
Neben diesem Wettbewerbsvorteil erlaube es das jetzige System der Swisscom-Gruppe auch, mehrfach Profit aus den Daten der Telefonabonnenten zu schlagen, schreibt der Preisüberwacher. Wie in der Grundversorgungskonzession vorgesehen, ist die Eintragung im Verzeichnis für die Kunden zwar im Telefonanschluss von Swisscom inbegriffen.
Wenn die Kunden ihren Eintrag aber ergänzen wollen, fallen Gebühren an. Das Hinzufügen einer Website beispielsweise koste 390 Franken pro Jahr; will jemand zusätzlich den Ehepartner unter seinem Familiennamen eintragen, zahle er dafür jährlich bis zu 27 Franken.
Der Preisüberwacher fordert die Abschaffung dieser «unsinnigen Gebühren». Er ist der Ansicht, dass eine Telefonnummer einer Eintragung entspricht, selbst wenn unter dieser Nummer mehrere Einträge im Verzeichnis enthalten sind.
Somit sollte die in der Grundversorgungskonzession vorgesehene Eintragung ins Verzeichnis sämtliche Einträge für die betreffende Telefonnummer einschliessen, verlangt der Preisüberwacher. Damit wäre in der Anschlussgebühr auch der Eintrag der Ehepartners oder einer zweiten Adresse im Verzeichnis enthalten.
06.02.2014