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09.05.2012, 11:32 Uhr
ACTA: Schweiz wartet weiter ab
Der Bundesrat will das umstrittene Antipirateriegesetz ACTA auch weiterhin nicht unterzeichnen. Man will erst die weiteren Entwicklungen innerhalb der EU abwarten.
Wie der Bundesrat bekannt gab, will er mit der Unterzeichnung des Antipiraterieabkommens ACTA weiter zuwarten, und zwar solange, «bis genügend Entscheidungselemente für die Beurteilung des weiteren Vorgehens vorliegen». Der Bundesrat beantwortete damit eine Anfrage der aussenpolitischen Kommission des Nationalrats.
Als mögliche Entscheidungsrundlagen nennt der Bundesrat die laufenden Verfahren in fünf EU-Mitgliedsstaaten, welche die Unterzeichnung von ACTA aufgeschoben haben (darunter auch Deutschland) sowie ein von der EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof in Auftrag gegebenes Gutachten.
Noch vor zwei Monaten äusserte sich die Schweizer Justizministerin Simonetta Sommaruga dahingehend, dass man das ACTA-Ratifizierungsverfahren weder aussetzen noch aufschieben wolle.
Das umstrittene Antipiraterieabkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) wurde Ende Januar von 22 der 27 EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Fünf Staaten weigerten sich vorläufig, das Abkommen zu unterzeichnen. Nicht zuletzt sorgte auch der Druck der Bevölkerung, der sich in Anti-ACTA-Kundgebungen in ganz Europa manifestierte, für Bedenken. ACTA soll die grenzübergreifende Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet ermöglichen und sieht dafür auch umfassende Überwachungsmassnahmen des Internetverkehrs vor.
Noch vor zwei Monaten äusserte sich die Schweizer Justizministerin Simonetta Sommaruga dahingehend, dass man das ACTA-Ratifizierungsverfahren weder aussetzen noch aufschieben wolle.
Das umstrittene Antipiraterieabkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) wurde Ende Januar von 22 der 27 EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Fünf Staaten weigerten sich vorläufig, das Abkommen zu unterzeichnen. Nicht zuletzt sorgte auch der Druck der Bevölkerung, der sich in Anti-ACTA-Kundgebungen in ganz Europa manifestierte, für Bedenken. ACTA soll die grenzübergreifende Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet ermöglichen und sieht dafür auch umfassende Überwachungsmassnahmen des Internetverkehrs vor.
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