Jugendschutzgesetz 23.09.2020, 08:57 Uhr

Bundesrat verabschiedet Gesetzesentwurf zum Jugendschutz bei Computerspielen

Der Bundesrat hat entschieden: Der Entwurf des Bundesgesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele wurde verabschiedet. Der ausgearbeitete Gesetzesvorschlag befand sich seit letztem Jahr in der Vernehmlassung.
(Quelle: Shutterstock)
Bereits vor Jahren wurden Stimmen zum Thema Jugendschutz im Zusammenhang mit Filmen und vor allem Computerspielen laut. Es wurden zahlreiche Vorstösse eingereicht, die strenge Regulatorien oder sogar Verbote von Computerspielen forderten, die Gewalt beinhalten. Dies ging Branchen- und Konsumentenvertretern allerdings zu weit. Letzten Endes hat man sich darauf geeinigt, dass ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet werden soll, der den Jugendschutz in diesem Zusammenhang schweizweit vereinheitlicht und auf rechtlich stabilen Boden stellt.
Wie Gamerights.ch (Schweizer Konsumentenorganisation und Interessenvertretung der erwachsenen Gamer) berichtet, ist bereits im Februar 2018 ein erster Vorentwurf eines solchen Gesetzes ausgearbeitet und den verschiedenen Interessenvertretern vorgelegt worden. Es ging dabei um den Balanceakt, minderjährige Jugendliche vor gewalttätigen und bedrohlichen Inhalten zu schützen, die Interessen der erwachsenen Gamer jedoch zu schützen und diese weder zu kriminalisieren noch zu bevormunden.
Der bereits seit dem Frühjahr 2019 in der Vernehmlassung befindliche Gesetzesentwurf wurde nun vom Bundesrat verabschiedet. Wie Gamerights.ch berichtet, setzt die Schweiz dabei auf folgende Eckpfeiler:
  1. Schweizweit vereinheitlichte und gesetzlich verbindliche Altersangaben für den Verkauf (PEGI-System, das die Altersvorgaben kennzeichnet und international etabliert ist – zudem macht das PEGI-System Angaben zu In-Game-Kaufmöglichkeiten und Glücksspiel-Elementen).
  2. Testeinkäufe Minderjähriger sowohl on- als auch offline, angelehnt an die Regelungen im Umgang mit Tabak und Alkohol.
  3. Eine Bussenregelung für Verstösse der verkaufenden Geschäfte.
  4. Von inhaltlicher Zensur oder generellen Verboten von Games wird abgesehen.
Allerdings stösst das Gesetz auch auf Kritik: Von einigen Stellen wird bemängelt, dass Online-Angebote mit Sitz im Ausland schwierig zu kontrollieren seien. Der Bundesrat strebt hier ein koordiniertes Vorgehen mit der EU an.
Den genauen Gesetztestext finden Sie hier.



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