News 09.10.2013, 14:11 Uhr

Bundesrat will kein Spezialgesetz für Social Media

Der Bundesrat hat in einem Bericht festgehalten, dass Soziale Netzwerke kein Spezialgesetz brauchen. Twitter, Facebook und Co. stellen das Recht aber vor neue Herausforderungen.
In einem 90-seitigen Bericht (PDF) hat der Bundesrat geschrieben, dass soziale Netzwerke kein eigenes Spezialgesetz brauchen. Mit diesem Bericht antwortet der Bundesrat auf ein vom Nationalrat im Herbst 2011 überwiesenes Postulat von Nationalrätin Viola Amherd (CVP), die vom Bundesrat wissen wollte «wie die aktuelle Rechtslage  in der Schweiz und international in Bezug auf die Social Media aussieht». Im umfangreichen Bericht gibt der Bundesrat Antworten auf mannigfaltige juristische Fragestellungen, die sich mit der Benutzung von Social Media ergeben. Dabei hält er im allgemeinen fest, dass auch in sozialen Netzwerken gesetzliche Regelungen aus dem Datenschutzgesetzt oder dem Zivilgesetzbuch gelten. Wer beispielsweise auf Social Media rechtswidrige Inhalte publiziert, kann dafür juristisch verantwortlich gemacht werden. Allerdings stellt der Bundesrat fest, dass es ungewiss ist, «ob sich die Rechtsansprüche in der Praxis auch durchsetzen lassen».
Als «weniger klar» stelle sich die Verantwortlichkeit von Social-Media-Dienstleistern dar. Hier gäbe es offene Fragen vor allem aus zivilrechtlicher Sicht. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartment (EJPD) wird darum mit der Abklärung von möglichem gesetzgeberischem Handlungsbedarf in Bezug auf Internet-Dienstleister beauftragt. 
FMG wird überprüft
Geprüft wird auch, welche Regeln des Fernmelderechts künftig für Social-Media-Plattformen gelten sollen. Sie sind bisher den Vorschriften des Fernmeldegesetzes  nur ausnahmsweise unterworfen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird diesen Fragen im Rahmen einer späteren Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) nachgehen.
Zudem identifiziert der Bericht verschiedene datenschutzrechtliche Probleme im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken. Die betreffen die mangelnde Kontrolle der Nutzenden über ihre Daten, wie das Erstellen von Persönlichkeitsprofilen oder das Recht auf Vergessen werden im Internet. Eine Expertengruppe analysiert, ob das Datenschutzgesetz abgeändert werden muss.
Ausbau der Medienkompetenz
Um die Gefahr einer Verzettelung zu bannen – die verschiedenen Aktivitäten sind nicht spezifisch auf Social Media ausgelegt – will der Bundesrat bis Ende 2016 eine weitere Standortbestimmung in Bezug auf Soziale Netzwerke vornehmen.
Der Bundesrat fügt an, dass rechtliche Regeln allein nicht ausreichen, um den Risiken und Chancen sozialer Netzwerke zu begegnen. «Es braucht auch Information und Sensibilisierung aller Betroffenen.» Der Bundesrat hält daher fest, dass die bisherigen Massnahmen zur Förderung des Problembewusstseins zu stärken sind. Dies gilt insbesondere für den Ausbau der Medienkompetenz der Bevölkerung und speziell von Kindern.

Fabian Vogt
Autor(in) Fabian Vogt



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