News 21.02.2014, 13:57 Uhr

Digitale Gesellschaft fordert Verbot für Vorratsdatenspeicherung

Die Gruppe «Digitale Gesellschaft» will die Vorratsdatenspeicherung aus dem Gesetz streichen lassen. Unter Umständen will man die Beschwerde bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterziehen.
In der Schweiz müssen alle Anbieter von Post- und Fernmeldediensten präventiv die Metadaten der gesamten Kommunikation ihrer Nutzerinnen und Nutzer speichern und diese Vorratsdaten während mindestens sechs Monaten den Behörden zur Verfügung stellen. Dies gefällt der Digitalen Gesellschaft nicht, für sie verletzt die Vorratsdatenspeicherung schweizerische und europäische Grundrechte. Und zudem würde sie die Schweizer Bevölkerung unter Generalverdacht stellen, kriminelle Handlungen zu begehen.
Darum soll der zuständige Dienst «Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr» (ÜPF) überzeugt werden, die Vorratsdatenspeicherung aus dem Gesetz zu streichen. Lehnt das ÜPF die Beschwerde ab, wird diese bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weitergezogen.

Politiker sensibilisieren

Der Zeitpunkt scheint gut gewählt, denn bald wird die Revision des Bundesgesetzes zur Überwachung von Post- und Fernmeldeverkehr (BÜPF) im Parlament behandelt. Neu sollen unter anderem Daten 12 Monate lang aufbewahrt werden müssen. Mit dem Vorstoss könnten die Parlemtarier zusätzlich für das Thema sensibilisiert werden. Das politische Parkett ist darum vermutlich die Hauptmotivation der Digitalen Gesellschaft, jetzt ihren Vorstoss zu wagen.

Aktualitätsbrisanz

Schliesslich ist die Vorratsdatenspeicherung seit Jahren im Gesetz verankert. Die Vermutung wird durch Norbert Bollow, Mediensprecher der Digitalen Gesellschaft, bestätigt: «Dass wir die Beschwerde jetzt einreichen, liegt schon auch daran, dass es momentan ein politisches Thema ist.» Allerdings gibt es noch einen anderen Grund: «Seit wir uns vor zwei Jahren gegründet haben, waren wir an dem Thema dran. Bis wir uns das Geld für die juristischen Mittel beschaffen konnten, dauerte es aber eine Zeit.»

Erfolgsaussichten?

Der durch das Geld angestellte Rechtsanwalt heisst Viktor Györffy. Er sagt über die Beschwerde: «In der Schweiz haben wir eher keine Erfolgsaussichten. In Strassburg stehen die Chancen aber gut.» Optimistisch stimmen ihn Präzedenzfälle in Deutschland und Rumänien, in denen Verfassungsrichter gegen die Vorratsdatenspeicherung urteilten. Bis ein entsprechendes Urteil für die Schweiz zustande käme, dauert es aber noch einige Zeit. «Die einzelnen Instanzen in der Schweiz werden sich wohl bis zu 1,5 Jahre damit befassen», sagt Györffy.
Und der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte braucht in der Regel fünf Jahre, bis ein Fall behandelt wird. Auch wenn die Digitale Gesellschaft verlangen würde, dass ihre Beschwerde beschleunigt behandelt wird, weil «es sich um eine Angelegenheit von grundlegender Tragweite handelt», dürfte es also einige Jahre dauern, bis ein endgültiges Urteil in dieser Sache gesprochen worden sein wird. 

Fabian Vogt
Autor(in) Fabian Vogt



Kommentare
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Telaran
24.02.2014
So sieht für mich ein Sinn-volles Konzept für das Datensammeln ¦ Datenhalten ¦ Datenauswerten aus. Das Verbieten hilft für mich nicht viel, weil wir es schlecht überprüfen können und den Schutz des Staates am Ende doch brauchen.Prinzipiell sehe ich den Bedarf von Bestandsdaten, aber ich fürchte leider um unsere menschliche Natur, weswegen ich lieber das Risiko eingehe und auf meine Freiheit und Privatsphäre nicht verzichten will. Natürlich bin ich nicht Naiv und sehe die Tatsache ein, dass Datenschutz nicht mehr vorhanden ist und wir nur noch auf den Defensivposten "Datenkontrolle" ausweichen können. Doch selbst "Datenkontrolle" hat ihre Mängel: Zu guter Letzt sind technische Mittel zur Überwachung und Kontrolle immer ein Werkzeug zur Unterdrückung. Was heutzutage teils automatisiert machbar ist, stellt die Fichenakten auf "Sandkasten-Schäufelchen"-Niveau. Man kann einfach mal alle Daten sammeln und Algorithmen laufen lassen, welche die Wahrscheinlichkeiten anzeigt und man diese Bürger daraufhin präventiv genauer überprüft oder gleich "einkassiert" Bürgerrechte könne so schnell entzogen werden, wie aufgebaut. Man sieht es ja in England. Da wurde David Miranda für mehrere Stunden einfach verhört und als Terrorist behandelt, weil er ein paar Festplatten hatte. Das Gericht war der Ansicht, dass dieser Zwischenfall gerechtfertigt war, da Nationale Sicherheit über Presse-/Meinungsfreiheit steht. Wenn es also nach der "Nationalen Sicherheit" ginge, hätten wir nie erfahren dürfen in welchem Ausmass die Überwachung bereits vorangeschritten ist. Those who would give up essential Liberty to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety (auf Deutsch oft übersetzt als: Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, wird beides verlieren.) Zur Aktion der Digitalen Gesellschaft: Wir müssen hoffen, dass zum neuen Gesetzentwurf genug Leute den Hintern hochbekommen, damit wir ein Referendum erreichen und vielleicht mal National das Thema "Wie viel Sicherheit ist unsere Privatsphäre wert" angegangen wird. Und zum: Wer nichts zu verbergen hat -> Wann darf ich vorbei kommen und E-Mail/SMS durchlesen?