News 13.09.2006, 09:45 Uhr

Einen Breitbandanschluss für alle

Breitbandinternet gehört nach Meinung des Bundesrats in die Grundversorgung. Eine entsprechende Regelung soll schon bald in Kraft treten.
Der Bundesrat passt auf den 1. Januar 2008 die Grundversorgung an. Ab dann soll die gesamte Schweizer Bevölkerung einen Breitbandanschluss beziehen können. Dies sieht eine Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) vor. Als Mindestübertragungsrate schreibt der Bundesrat 600/100 Kbit/s vor. Die Preisobergrenze für diesen Dienst beträgt 69 Franken (exklusive Mehrwertsteuer). In der Gebühr inbegriffen sind nebst der Internetverbindung ein Sprachkanal, eine Telefonnummer und ein Eintrag im öffentlichen Telefonverzeichnis.
Auch für Telefonanrufe übers Festnetz verordnet der Bundesrat eine neue Preisobergrenze. Sie soll bei 7,5 Rappen pro Minute liegen (exklusive Mehrwertsteuer). Die unterschiedliche Regelung zwischen Normal- und Niedertarif fällt weg.


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