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06.06.2003, 08:15 Uhr
Kanton Zürich: Zwischenbericht zu E-Government
Der Zürcher Regierungsrat hat dem Kantonsrat einen Zwischenbericht über die rechtlichen Voraussetzungen zu E-Government vorgelegt. Darin plädiert er für eine Dreiteilung der rechtlichen Grundlagen.
Der Zürcher Regierungsrat [1] versteht unter E-Government nicht nur die Bereitstellung von Informationen und Formularen. Vielmehr sollen längerfristig übers Internet alle Leistungen der öffentlichen Verwaltung zeit- und ortsunabhängig benutzt werden können. Gemäss Regierungsrat macht es wenig Sinn, einen so "komplexen Regelungsbereich" in einem einzigen Erlass zu erfassen. Effizienter sei es, die Rechtsetzungsarbeiten in die drei Bereiche "Information", "Verfahren" und "Organisation" einzuteilen. Dabei stehe "Information" für die Bereitstellung und den Zugriff auf staatliche Daten. Mit "Verfahren" sei der Rechtsverkehr mit den staatlichen Behörden gemeint. "Organisation" beinhalte Punkte wie Service Public, Sicherheit und Finanzierung. Mit der Dreiteilung werde verhindert, dass die Rechtsetzungsarbeiten in einem Bereich durch einen anderen verzögert werden. Wichtig sei es zudem, bei der Einführung von Regelungen Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene im Auge zu behalten.
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