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20.09.2010, 10:24 Uhr
Keine Revision des Fernmeldegesetzes
Der Bundesrat erkennt die Probleme im Fernmeldemarkt, eine Gesetzesrevision gibt es aber dennoch nicht.
Mit dem Bericht «Evaluation zum Fernmeldemarkt» reagiert der Bundesrat auf ein Postulat der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) vom Januar 2009. Im über 200 Seiten starken Dokument stellt die Regierung dem Telekommarkt «grundsätzlich» ein gutes Zeugnis aus. Besonders die Marktöffnung im Festnetzbereich habe sich positiv ausgewirkt. Zudem sei die Investitionsdynamik bei den städtischen Glasfasernetzen erfreulich. Als weniger befriedigend beurteilt der Bundesrat die Entwicklung im Mobilfunk und Breitbandmarkt. Es läge zwar eine hohe Marktdurchdringung vor, aber die Preisentwicklung würde im Vergleich zu anderen europäischen Staaten Fragen aufwerfen.
Problem erkannt: ja, anpacken: nein
Obwohl der Bundesrat die drängensten Probleme erkannt und auch die passenden Korrekturvorschläge in petto hat, soll derzeit keine Gesetzesrevision erfolgen. Ein solcher Prozess wäre laut Bundesrat nur kurze Zeit nach der letzten Revision (Anm.: Fand am 1. April 2007 statt) mit grossen Unsicherheiten verbunden und würde die für die Investitionen unabdingbare Rechtssicherheit gefährden. «Dieses Risiko wirkt schwerer als die im Bericht aufgezeigten Unzulänglichkeiten», so der Bundesrat.
Ein häufig geforderter Punkt wird damit ebenfalls nicht erfüllt: Der Bundesrat ist sich zwar bewusst, dass eine Beschränkung der Entbündelung auf das Kupfernetz nicht zukunftsgerichtet ist und eine technologieneutrale Formulierung besser wäre – nur damit liessen sich zukünftige Angebote auf dem Glasfasernetz regulieren. Bis zur nächsten Revision des Fernmeldegesetzes ist der Glasfasermarkt höchstwahrscheinlich aufgeteilt. Damit droht eine erneute Klageflut, wie sie der Telekommarkt seit dem Fall der letzten Meile erlebt hat.
Problem erkannt: ja, anpacken: nein
Obwohl der Bundesrat die drängensten Probleme erkannt und auch die passenden Korrekturvorschläge in petto hat, soll derzeit keine Gesetzesrevision erfolgen. Ein solcher Prozess wäre laut Bundesrat nur kurze Zeit nach der letzten Revision (Anm.: Fand am 1. April 2007 statt) mit grossen Unsicherheiten verbunden und würde die für die Investitionen unabdingbare Rechtssicherheit gefährden. «Dieses Risiko wirkt schwerer als die im Bericht aufgezeigten Unzulänglichkeiten», so der Bundesrat.
Ein häufig geforderter Punkt wird damit ebenfalls nicht erfüllt: Der Bundesrat ist sich zwar bewusst, dass eine Beschränkung der Entbündelung auf das Kupfernetz nicht zukunftsgerichtet ist und eine technologieneutrale Formulierung besser wäre – nur damit liessen sich zukünftige Angebote auf dem Glasfasernetz regulieren. Bis zur nächsten Revision des Fernmeldegesetzes ist der Glasfasermarkt höchstwahrscheinlich aufgeteilt. Damit droht eine erneute Klageflut, wie sie der Telekommarkt seit dem Fall der letzten Meile erlebt hat.
Autor(in)
Reto
Vogt
20.09.2010
23.09.2010
23.09.2010