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18.12.2008, 13:25 Uhr
Nationalrat gegen Onlineschnüffelei
Der Nationalrat hat die Änderung eines Gesetzes abgelehnt, das den Behörden unter anderem auch die vorsorgliche Onlinedurchsuchung von privaten Rechnern erlauben würde.
Mit 92 gegen 79 Stimmen hat der Nationalrat die Änderung des «Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit» abgelehnt. Die Novelle sieht unter anderem vor, dass private Datenbestände auf Computern von Bürgerinnen und Bürgern durchsucht werden können - und zwar vorsorglich. Das verschärfte Gesetz - es sieht auch Änderungen bei der Telefonabhörung und bei der Überwachung von Wohnungen vor - soll nach Meinung des Bundesrats bei der Terrorbekämpfung behilflich sein.
Hauptargument der Gegner des überarbeiteten Gesetzes ist, dass bereits die Rechtskommission die Novelle im Sommer abgelehnt hatte. Diese war der Ansicht, dass das Strafrecht den Gesetzeshütern bereits genügend Mittel erlaube, um gegen eine Terrorgefahr vorzugehen, und dass die Privatsphäre Einzelner nicht weiter eingeschränkt werden solle.
Nach dem Nein des Nationalrats wird die Gesetzesnovelle noch vom Ständerat behandelt.
Hauptargument der Gegner des überarbeiteten Gesetzes ist, dass bereits die Rechtskommission die Novelle im Sommer abgelehnt hatte. Diese war der Ansicht, dass das Strafrecht den Gesetzeshütern bereits genügend Mittel erlaube, um gegen eine Terrorgefahr vorzugehen, und dass die Privatsphäre Einzelner nicht weiter eingeschränkt werden solle.
Nach dem Nein des Nationalrats wird die Gesetzesnovelle noch vom Ständerat behandelt.
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