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29.01.2009, 10:22 Uhr
Neuauflage des Lauschangriff-Gesetzes
Der Nationalrat hat im Herbst 2008 die Änderung des Bundesgesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit abgewiesen. Der Ständerat jedoch wünscht eine Überarbeitung.
In der beantragten Fassung würde das besagte Gesetz den Behörden auch die vorsorgliche Onlinedurchsuchung von privaten Rechnern, den Einsatz von Wanzen sowie die Überwachung von Post, Telefon und anderen Kommunikationsmitteln erlauben. Vor allem wolle man damit Terrorismusverdächtige im Auge behalten, heisst es.
Nachdem sich der Nationalrat im Herbst 2008 eindeutig gegen die Abänderung des Gesetzes entschieden hat, gelangte der Antrag jetzt zur Ständeratskommission. Die Rechtskommission des Ständerats empfiehlt zwar, das Gesetz zurückweisen, dennoch ist der Ständerat mit 9 zu 1 Stimmen auf die Vorlage zur präventiven Überwachung eingetreten. Sie sollte jedoch noch in einigen Punkten abgeändert werden. Damit soll sich jetzt der Bundesrat beschäftigen.
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