Strafanzeige gegen Unbekannt – und jetzt?

Parlament und Bakom

Parlament und Bakom
Ein zweites Szenario könnte nach Bollow darin bestehen, dass sich Parlament und Bakom, nach zunehemender Sensibilisierung der Öffentlichkeit, des Problems des Schutzes der Privatsphäre vor verbotener nachrichtendienstlicher Tätigkeit ernsthaft annehmen würden. Zusammenarbeit mit anderen Ländern ähnlicher Interessen solle im gleichen Zuge wahrgenommen werden. Daraus könnten nach Ansicht des Mediensprechers geeignete Massnahmen eingeleitet werden, um in nicht allzu ferner Zukunft angemessenen Menschenrechtsschutz im Internet im Hinblick auf die Privatsphäre zu erreichen. Bollow verweist in diesem Zusammenhang auf den jüngsten Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen. Nach Meinung Bollows sei der Bericht speziell für das Recht auf Meinungsäusserung und Meinungsfreiheit relevant: «Staaten können nicht versichern, dass Individuen fähig sind, frei nach Informationen zu suchen und diese auch zu veräussern, ohne dass deren Recht auf Privatsphäre geschützt und respektiert wird», heisst es beispielsweise in dem Bericht an einer Stelle.
Blosses Verbieten ist kein legaler Standard
Jedoch zeige die Realität, dass Verbote angesichts nachrichtendienstlicher Bespitzelung aus dem Ausland das Problem nicht lösen, so Bollow. Denn blosses Verbieten sei gemäss jenem UN-Bericht noch nicht «adäquate Gesetzgebung und legaler Standard, um Privatsphäre, Sicherheit und Anonymität von Kommunikation zu versichern». Norbert Bollow meint vor allem, es brauche ein koordiniertes internationales Handeln auf technischer Ebene, um durch die Entwicklung und Förderung geeigneter technischer Standards einen effektiven Schutz der Menschenrechte überhaupt erst zu ermöglichen. Ginge es nach Bollow, müsse das Parlament umgehend das Bakom beauftragen, um die notwendigen technischen Massnahmen zum Schutz der Privatsphäre in Angriff zu nehmen. Dies solle sowohl in der Schweiz als auch in Zusammenarbeit mit möglichst vielen anderen Ländern geschehen.

Autor(in) Simon Gröflin



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