News 16.12.2013, 09:12 Uhr

Ungeschützte Konsumentenschutz-Kunden

E-Commerce-Spezialisten entdecken grössere und kleinere Mängel bei einem Webshop des Konsumentenschutzes. Das Beispiel zeigt: Wer seine eigenen Leitsätze nicht lebt, wird irgendwann auf die Nase fallen.
E-Commerce-Experte Thomas Lang hat Widersprüchliches bei einem SKS-eigenen Webshop entdeckt. Entgegen der vom SKS selbst angepriesenen Richtlinien bezüglich Sicherheit im Onlineshopping, erfolgt das Anmelden und Übermitteln von Passwörtern exemplarisch bei konsumentenschutz.ch ohne Verschlüsselung. Weiter fehlt beispielsweise ein obligatorisches Impressum. Auffällig ist gemäss der Consulting-Firma auch das zu kurz auferlegte Widerrufsrecht. Des Weiteren ist der Einsatz von Google Analytics in den Datenschutzbestimmungen des SKS nicht klar deklariert – sprich: Jeder Klick eines Besuchers landet irgendwo auf den Servern der USA, wo die Daten gespeichert werden. Dies obwohl Google selber eine solche Deklaration ausdrücklich empfiehlt.
Wir fragen das SKS, wann die Mängel behoben werden und werden zum Kommentarbereich zu Thomas Langs Blog verwiesen:

Das SKS gesteht die Fehler ein

Das SKS gibt sich offen und gesteht die Fehler ein. Demnach werden nun das Widerrufsrecht auf 14 Tage angepasst und die Nutzung von Google Analytics deklariert. Auf die Verschlüsselung der Login-Daten wurde im SKS-Shop «unter Abwägung von Aufwand und Konsumentennutzen bewusst verzichtet», meint man vonseiten SKS. Zum Kriterium «Impressum» fände man auf der SKS-Webseite unter Kontakt die gesetzlich relevanten Informationen wie Identität und Adresse. Was das Impressum anbelangt, gibt sich Thomas Lang (wohl bewusst) etwas kleinlich mit der empfehlenswerten Bezeichnung «Impressum» und empfiehlt eine bessere Positionierung auf der Webseite. Offen bleibt der Kritikpunkt: Verschlüsselung der Login-Daten beim Anmelden. Würden Kunden auf konsumentenschutz.ch ähnliche Passwörter andernorts nutzen, wären diese auf konsumentenschutz.ch problemlos auslesbar.

Viele Shops mit knappem Budget

Patrick Kessler, der Präsident vom Schweizerischen Versandhandel, ist der Ansicht, dass die meisten Onlinehändler mit knappem Budget und sehr tiefen Margen agieren. Fast jeder Shop habe Verbesserungspotenzial. Selbst das SKS müsse nun einmal auch exemplarisch dafür herhalten. Es bleibt aus seiner Sicht zu hoffen, dass diese Replik für die Zukunft etwas «Heilsames» an sich haben werde – im Sinne von weniger gesetzlichen Anforderungen im vernünftigem Masse, gab Kessler als Kommentar zu verstehen.
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Rechtliche Anforderungen an neue Shop-Betreiber

Das Schweizer Recht sieht im Vergleich zum EU-Recht relativ wenige Vorschriften vor, die spezifisch für den Onlinehandel gelten. Zu den wichtigsten Bestimmungen zählen etwa das vor Kurzem revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die Impressumspflicht sowie die Pflicht zur unverzüglichen Bestellbestätigung per E-Mail. So fasste etwa die Handelszeitung in einer grossen Spezialausgabe im letzten Jahr die wesentlichen Fragen, die sich ein Onlinebetreiber immer wieder stellen sollte, stichhaltig zusammen:
• Ist das Impressum vollständig und deutlich verlinkt?
• Ist die Datenschutzerklärung vollständig und verlinkt?
• Sind die Produktbeschreibungen komplett und klar?
• Sind die Produktabbildungen rechtlich einwandfrei?
• Sind die Preisangaben vollständig und korrekt?
• Ist das Liefergebiet klar definiert?
• Ist der Bestellvorgang transparent ausgestaltet?
• Ist ein allfälliges Widerrufsrecht klar und verständlich?
• Sind die AGB rechtlich korrekt?
• Ist der Vertragsschluss korrekt und transparent?
• Erfolgt die E-Mail-Bestätigung der Bestellung unverzüglich?
Richtet sich ein Schweizer Onlineshop auch an Kunden im Ausland, sind regelmässig zahlreiche Konsumentenschutzbestimmungen zu beachten. Um kostspielige Rechtsstreitigkeiten im Ausland über unbekannte Vorschriften zu vermeiden, muss hier ein Shopbetreiber darauf achten, sich nur auf Märkte auszurichten, deren Vorschriften auch beachtet werden.

Autor(in) Simon Gröflin



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