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05.12.2017, 11:46 Uhr
Öffentliche WLANs: Musterhausordnung zum Download
Wer in der Schweiz ein öffentliches WLAN betreibt, ist sowohl mit rechtlichen als auch mit technischen Fragen konfrontiert. Der Verein Digitale Gesellschaft gibt Tipps.
Wer in der Schweiz ein öffentliches WLAN betreibt, muss grundsätzlich keine Bewilligung einholen. Spätestens mit dem Inkfrafttreten des totalrevidierten Bundesgesetz am 1. März 2018 betreffs Überwachung des Post- und Fernmeldewesens (BÜPF) stellen sich aber neue rechtliche Fragen. Gleichwohl ist man als Betreiber eines Cafés auch mit technischen Herausforderungen oder dem Entwurf von Hausregeln für die Gäste beschäftigt. In einem neuen Merkblatt stellt die Digitale Gesellschaft daher eine dankbare Musterhausordnung und weitere Informationen für Betreiber eines Public WLANs und deren Nutzer bereit.
Wer demnach nach dem 1. März 2018 sein WLAN selber betreibt, muss keine Vorkehrungen hinsichtlich Nutzeridentifikation treffen. Auch an einem Open-Air-Festival unterstehen die Betreiber keinen speziellen Vorschriften. Gleiches gilt für Restaurant- oder Hotelbesitzer, welche ihren Gästen ein WLAN zur Verfügung stellen. Wer aber Systeme betreibt, die Personendaten speichern, muss das Schweizerische Datenschutzgesetz beachten und ist verpflichtet, die Nutzer vorgängig darüber zu informieren.
Die Musterhausordnung «Public WLAN» mit pfannenfertigen Hinweisen zum regelmässiges Löschen der Log-Daten gibt auch Tipps an die Nutzer. Zum Beispiel, wie diese innerhalb des öffentlichen Funknetzes mit https und VPNs ihre eigenen Verbindungen zusätzlich abschotten können. Vorbereitet in dem Dokument, das in verschiedenen Dateiformaten vorliegt, sind auch Verhaltensregeln wie beispielsweise das Recht, Nutzer bei Überbeanspruchung vom WLAN abzukapseln.
Dass weltweit gut drei Viertel aller User in öffentlichen WLANs ohne Schutzvorkehrungen surfen, ging Mitte Jahr aus einer Untersuchung von Symantec hervor.
Link
Sämtliche Informationen zum Betreiben öffentlicher WLANs sowie das Merkblatt und die Musterhausordnung stehen unter diesem Link zum Download bereit.
Autor(in)
Simon
Gröflin
06.12.2017