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11.03.2010, 09:30 Uhr
Onlinesperre für Straftäter
In Grossbritannien wurde ein Sexualstraftäter, der sein Opfer über Facebook herangelockt hatte, zu lebenslanger Haft verurteilt. Jetzt wird eine Onlinesperre für Kriminelle verlangt.
Peter Chapmann war bereits zweimal wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Seine dritte Tat konnte er mithilfe eines gefälschten Profils bei Facebook begehen. Er hatte vorgegeben, 19 Jahre alt zu sein. In sein Profil hatte er ein Foto eines attraktiven, jüngeren Mannes hochgeladen. Damit konnte er eine 17-Jährige für ein Treffen gewinnen. Gemäss Tageszeitung Taz erklärte er der Minderjährigen, dass sie sein Vater von zu Hause abholen würde. In Wirklichkeit kam der Verbrecher selbst vorbei. Das Urteil: 35 Jahre Haft wegen Vergewaltigung und detailliert geplanten Mordes.
In Grossbritannien hat dieser Mord via Facebook als Hilfsmittel viele Forderungen und kritische Stimmen zur Folge. Wie kann ein Straftäter so einfach unkontrollierten Zugang zum Internet haben? Sollte man Kriminelle besser überwachen? Und ist eine Internetsperre überhaupt durchsetzbar? «In Grossbritannien werden Internetrestriktionen nur solchen Straftätern auferlegt, die unter Bewährungsauflagen stehen und auch nur dann, wenn sie das Internet schon zuvor für Straftaten genutzt haben», berichtet Taz. Für Chapmann galten diese Auflagen nicht mehr, da er seine vorherigen Straftaten bereits abgesessen hatte.
Freizügigkeit im Internet
Dieser Vorfall in Verbindung mit Facebook ermahnt wieder, im Internet vorsichtig zu sein, keine Unbekannten als sogenannte Freunde in Kontaktdaten einsehen zu lassen und keineswegs Treffen mit solchen anzustreben. Profile im Internet ermöglichen es leider auch, hemmungslos zu lügen.
Dieser Vorfall in Verbindung mit Facebook ermahnt wieder, im Internet vorsichtig zu sein, keine Unbekannten als sogenannte Freunde in Kontaktdaten einsehen zu lassen und keineswegs Treffen mit solchen anzustreben. Profile im Internet ermöglichen es leider auch, hemmungslos zu lügen.
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