News 02.06.2003, 13:00 Uhr

Präzedenzfall: Verurteilung für illegale Downloads

Erstmals wurden auch in der Schweiz zwei Anwender wegen dem Anbieten illegaler MP3-Files verurteilt. Die beiden müssen eine saftige Geldstrafe bezahlen und die Daten von ihrem Rechner löschen.
Letzte Woche fand am Bezirksgericht Bremgarten ein Prozess gegen zwei Anwender statt, die illegale Musikdateien übers Internet angeboten haben. Wie die Mittelland Zeitung [1] meldet, war einer der Täter ein angehender Informatikstudent. Er kreierte 1999 eine eigene Website, auf die er die wöchentlichen Top Ten der Schweizer Hitparade als MP3-Files stellte. Schon bald einmal sei er vom Besitzer des Servers und Sony Deutschland auf die Urheberrechtsverletzung aufmerksam gemacht worden, habe aber sein Angebot nicht eingestellt. Die Folge davon: Die SUISA (Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke) [2] und die IFPI Schweiz (International Federation Of Producers Of Phonograms And Videograms) [3] stellten im Sommer 2000 Strafantrag. Laut Mitteland Zeitung konnten sich die beiden Parteien jedoch in einer ersten Phase aussergerichtlich einigen. Der angehende Student zahlte der SUISA und der IFPI eine Busse von 10 000 Franken.
Ähnlich verlief es mit dem zweiten Täter, einem RS-Kollegen des heutigen Informatikstudenten. Er stellte seinen Freund den eigenen Server für die Musik-Downloads zur Verfügung und bot zudem selbst an die 8000 MP3-Dateien übers Internet an. Auch er einigte sich mit der SUISA und der IFPI erst einmal aussergerichtlich und zahlte den beiden eine Summe von 14 000 Franken.
Anscheinend reichte dies der SUISA und der IFPI noch nicht. Sie zogen die Sache doch vors Gericht. Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilte die beiden Täter wegen Urheberrechtsverletzung zu einer zusätzlichen Busse von je 1000 Franken - die SUISA forderte 2000 und die IFPI gar 5000 Franken. Ausserdem müssen die Angeklagten die Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen, alle illegalen MP3-Dateien auf der Festplatte sowie alle schwarz gebrannten CDs in ihrem Besitz löschen.
Laut Bernhard Wittweiler, Rechtsberater der SUISA, wollte man die Sache vor Gericht bringen, um einen Präzedenzfall zu schaffen. Man habe sich zwar ein höheres Straffmass erhofft, sei aber zufrieden, dass endlich ein Gerichtsurteil über "illegale Downloads" existiere. Das widerrechtliche Anbieten von Musik-Files übers Internet sei ja schon vorher verboten gewesen, das Urteil bekräftige jedoch nochmals die bestehende gesetzliche Regelung. Man plane nun aber nicht, schärfer gegen illegale Downloads vorzugehen, werde aber wie bisher Hinweisen nachgehen und auch selbst nach widerrechtlichen Angeboten im Netz suchen.



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