News 04.03.2013, 12:20 Uhr

Schweizer Hoster regeln Strafverfolgung

Schweizer Hosting-Unternehmen haben sich selbst Regeln für den Umgang mit rechtwidrigen Inhalten im Internet verordnet.
Die Schweizer Hosting-Unternehmen Hostpoint, Green, Webland, Nine, Metanet, Swisscom und Cyon haben gemeinsam Richtlinien für den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten erarbeitet und unter Leitung des Branchenverbands Simsa (Swiss Internet Industry Association) einen «Code of Conduct Hosting» veröffentlicht. Die im Code of Conduct enthaltenen Handlungsanweisungen sollen die Rolle des Hosting-Providers im Zusammenhang mit der Verfolgung rechtswidriger Inhalte im Internet klären.
Mit dem neu erlassenen Code of Conduct haben sich Schweizer Hosting-Unternehmen auf ein sogenanntes «Notice and Take Down»-Verfahren geeinigt, das den Umgang mit Forderungen von Betroffenen regeln soll. Ziel des Code of Conduct ist es, Betroffenen die Verfolgung ihrer Rechte zu erleichtern, ohne die Hosting-Unternehmen zu privaten Organen der Strafverfolgung werden zu lassen. «Als Branchenverband der Internetanbieter freuen wir uns, dass die dreijährigen Arbeiten am Code of Conduct zum Abschluss gekommen sind. Wir versprechen uns davon ein besseres Verständnis für die wichtige Rolle der Hosting-Provider in der Schweiz», erklärt Simsa-Präsident Andrej Vckovski. Und Claudius Röllin, Mitgründer des Hosting-Unternehmens Hostpoint, ergänzt: «Klare Regeln für den Umgang mit Ansprüchen Dritter sind für uns wichtig. Wir wollen keine kriminellen Handlungen unterstützen, aber wir können uns auch nicht zu Organen der Strafverfolgung machen lassen.»
Auf der nächsten Seite: Konkretes Vorgehen bei rechtswidrigen Inhalten



Kommentare
Es sind keine Kommentare vorhanden.