Schweizer Hoster regeln Strafverfolgung

Mit dem neu erlassenen Code of Conduct haben ...

Der Code of Conduct umfasst sowohl die Verletzung von Urheberrechten oder Persönlichkeitsrechten als auch Inhalte, die Straftatbestände erfüllen (namentlich in den Bereichen Pornografie, Gewaltdarstellung, Rassismus und Ehrverletzung). Die Regel erklärt die Rollen der an der Internetkommunikation beteiligten Parteien und enthält Handlungsanweisungen für Betroffene. Diese sollen ihre Ansprüche in erster Linie gegenüber dem Betreiber der Website geltend machen, sofern dessen Adresse auffindbar ist (in der Schweiz gilt seit 2012 im E-Commerce eine allgemeine Impressumspflicht für Websites). Führt dies nicht zum Ziel, ist im Falle von Straftatbeständen eine Anzeige zu machen an die Strafverfolgungsbehörden und in bestimmten Fällen an die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik).
Lässt sich der Betreiber der Website nicht eruieren oder reagiert dieser nicht auf Anfragen (und ist eine Strafanzeige nicht erfolgsversprechend bzw. ist die Kobik nicht zuständig), können Betroffene ihre Beanstandung dem Hosting-Provider des Betreibers der Website zukommen lassen. In diesem Fall übermittelt der Hosting-Provider die Beschwerde gemäss den Regeln des Code of Conduct dem betroffenen Kunden und hält diesen dazu an, die erhobenen Vorwürfe abzuklären und gegebenenfalls rechtswidrige Inhalte zu entfernen. In eindeutigen Fällen kann der Hosting-Provider vorübergehend auch den Zugang zur betroffenen Website seiner Kunden sperren.
Als Begleitmaterial zum Code of Conduct stellt der Branchenverband Simsa seinen Mitgliedern auch Musterbriefe sowie Musterklauseln für ihre Kundenverträge zur Verfügung, mit denen die Verpflichtungen aus dem Code of Conduct umgesetzt werden können. Der Code of Conduct gilt seit dem 1. Februar 2013. Er soll am Simsa Provider Day am 23. April in Zürich im Detail vorgestellt werden.



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