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12.02.2008, 10:27 Uhr
Schweizer Tauschbörsen-Inhaber verurteilt
Das Urheberrecht hat auf heimtückische Weise zugeschlagen und wurde einem 28jährigen Thurgauer zum Verhängnis. Er betrieb in Frauenfeld eine Website, die auf Film- und Game-Downloads in einem Online-Tauschbörsennetzwerk verlinkte. Urteil: Beihilfe zu Unerlaubtem ist auch strafbar.
Mit Spannung wurde das Urteil im Falle jener Schweizer Website erwartet, welche als Link-Plattform für Tauschbörsenangebote diente. Denn, das Downloaden von Filmen ist grundsätzlich nicht strafbar, das Anbieten urheberrechtlich geschützter Inhalte schon. Aber wie wird die Situation bei einem Emule-Link gewertet, da der Link nicht dem herunterzuladenden Film entspricht? Bislang ein Graubereich.
Das Untersuchungsrichteramt Thurgau hat im Jahr 2004 nach Klage durch die Swiss Anti Piracy Federation (SAFE) das Verfahren gegen den nunmehr 28jährigen Schweizer eröffnet. Seit gestern liegt das Urteil vor. Der Plattform-Inhaber wurde der gewerbsmässig (die Website Sharereactor beruhte auf Spenden- und Werbeeinnahmen) begangenen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung im Internet schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er Informationen kanalisiert und den illegalen Zugriff damit vereinfacht habe. Damit wäre es für viele Leute ein Leichtes gewesen, sich zu bedienen. Bedient hätten sich am Schluss täglich rund 220'000 Seiten-Nutzer.
Der 28-Jährige wurde zu 90 Tagsätzen à 30 Franken und einer Busse von 2000 Franken verurteilt.
Das Untersuchungsrichteramt Thurgau hat im Jahr 2004 nach Klage durch die Swiss Anti Piracy Federation (SAFE) das Verfahren gegen den nunmehr 28jährigen Schweizer eröffnet. Seit gestern liegt das Urteil vor. Der Plattform-Inhaber wurde der gewerbsmässig (die Website Sharereactor beruhte auf Spenden- und Werbeeinnahmen) begangenen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung im Internet schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er Informationen kanalisiert und den illegalen Zugriff damit vereinfacht habe. Damit wäre es für viele Leute ein Leichtes gewesen, sich zu bedienen. Bedient hätten sich am Schluss täglich rund 220'000 Seiten-Nutzer.
Der 28-Jährige wurde zu 90 Tagsätzen à 30 Franken und einer Busse von 2000 Franken verurteilt.
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