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16.01.2003, 13:30 Uhr
Strengere Vorschriften für Erotiknummern-Anbieter
Der Bundesrat will die Auflagen für 0900er Nummern verschärfen. Damit soll dem immer stärker zunehmenden Missbrauch durch unseriöse Anbieter Einhalt geboten werden.
Dazu hat der Bundesrat ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der "Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen" eröffnet [1]. In den letzten zwei Jahren seien die Fernmeldedienste immer stärker liberalisiert worden. So existiere heute keine Tarifschranke für Mehrwertdienst-Telefonnummern mehr. Solche Nummern sind für Erotikdienste (0906), Unterhaltung (0901) und Business-/Marketingservices (0900) reserviert. Ausserdem könnten Anbieter die Gebühren für eine Nummer innerhalb nur weniger Tage ändern.
Dies habe zu immer grösserem Missbrauch geführt. Nummerninhaber hätten beispielsweise "exorbitante" Einwahlgebühren verlangt, ohne die anrufende Person darüber zu informieren. Auch die Einweisung in eine kostenpflichtige Warteschlaufe oder das Unterschmuggeln von Web-Dialern sei zunehmend beobachtet worden. Dem soll die neue Verordnung entgegenwirken. Sie verlangt, dass Verbindungsgebühren bei einem Minutenbetrag von über zwei Franken am Anfang "unmissverständlich und kostenlos" angesagt werden. Zudem müssen Anbieter jede kostenwirksame Änderung vor dem Eintreten ankündigen. Übersteigt der Einwahltarif zehn Franken bzw. die laufende Verbindungsgebühr fünf Franken pro Minute, ist von der anrufenden Person eine besondere Bestätigung einzufordern. Dasselbe gilt für SMS-Dienste und für Web-Dialer. Bei letzteren ist ausserdem der Kostenhinweis in "gut sichtbarer" Schrift oder auf eine "andere geeignete Weise" anzugeben. Ausserdem müssen die laufenden Gebühren ständig sichtbar eingeblendet werden.
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