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31.08.2001, 12:45 Uhr
W@P und die Markenschutz-Hysterie
Vor gut zwei Wochen erhielt die Redaktion PCtip die Aufforderung unter Androhung rechtlicher Konsequenzen, einen News-Artikel, der sich mit der WAP-Technologie befasste, sofort zu löschen. Alles nur heisse Luft oder ein weiterer Schritt zur Einschränkung der Pressefreiheit zugunsten kommerzieller Interessen?
Gerade weil in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland oder den USA bisher keine Exzesse im Bereich Markenschutz von Internet-Namen und -Begriffen zu vernehmen waren, macht dieser Fall hellhörig. Der über Deutschland weit hinaus bekannte Fall, wo dem HTML-Author Stefan Münz von der Firma Symicron [2] zuerst verboten wurde, im Webmaster-Standardwerk SELFHTML [3] auf ein Programm namens FTP Explorer [4] hinzuweisen, weil der Name "Explorer" geschützt sei, hatte eine gerichtliche Auseinandersetzung zur Folge, die bis heute nicht abgeschlossen ist.
Die Explorer-Geschichte zeigt, auf welch dünnem Eis sich Kläger und Beklagte befinden, wenns um Markenschutz geht. Vor allem dann, wenn Begriffe wie Internet, Explorer oder WAP von Firmen mit Hinblick auf kommerzielle Interessen geschützt werden. Es ist im "W@P-Fall" zudem sehr fraglich, ob WAP als allgemein bekannter Begriff überhaupt in der abgewandelten Form W@P geschützt werden kann, zumal W@P in der Schweiz offiziell nicht als eingetragenes Markenzeichen aufgeführt ist. Obendrein käme dann noch die juristisch spitzfindige Frage, ob das Schreiben der Buchstabenreihenfolge W@P bereits als Missbrauch der geschützten Grafik W@P gelten kann.
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