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17.12.2009, 13:55 Uhr
1:0 für Apple
Psystar, der Mac-Klon-Hersteller aus Florida, darf nun weder Mac OS verkaufen oder manipulieren noch gegen die Lizenzbedingungen verstossen.
Das Kapitel Psystar scheint beendet zu sein. Das Unternehmen hat nun die gerichtlichen Auflagen, nicht weiter gegen die Nutzungsbedingungen von Apple zu verstossen. Das jüngste Urteil eines kalifornischen Bezirksgericht zerpflückt Psystars Geschäftsmodell bis ins kleinste Detail.
Das Unternehmen darf künftig weder Mac OS verkaufen oder auf nicht-lizensierter Hardware installieren, noch Hardware anbieten, die dazu gedacht ist, Apples Lizenzbedingungen zu umgehen. Damit ist die Geschäftsgrundlage von Psystar zerstört. Für das Unternehmen aus Florida selbst hat dies keine Relevanz mehr – es meldete bereits während des Verfahrens Konkurs an. Das Urteil ist jedoch ein Kantersieg für Apple. Das Gericht spricht dem Konzern nicht nur Schadensersatz zu, sondern verbietet Psystar gleichzeitig, weiter tätig zu sein.
Apple hatte diese Verfügung beantragt, nachdem das Gericht bestätigt hatte, dass der Mac-Klon-Hersteller gegen das Urheberrecht verstösst. Andere Unternehmen, die in den USA ein ähnliches Modell mit Mac OS auf PC-Hardware betreiben oder planen, haben jetzt einen Präzedenzfall erlebt, der abschreckend wirken dürfte. Hackintosch-Produzenten in anderen Ländern sind davon nur mittelbar betroffen – hier gelten je nach Gesetzeslage andere Grundlagen.
Das Verfahren zwischen Apple und Psystar beinhaltete einigen Sprengstoff. So zielte Psystars Gegenklage direkt darauf ab, Apples Lizenzbedingungen für Mac OS X zu torpedieren. Damit wollte man erreichen, dass Apple es nicht mehr verbieten könne, Mac OS auf anderen Rechnern als Macs zu installieren. Damit wäre einem offiziellen Klon-Geschäft mit Mac-Alternativen Tür und Tor geöffnet.
Alles als ein eindeutiger Sieg von Apple hätte vermutlich Dutzende Psystar-Nachahmer heraufbeschworen. In den USA ist der Handel mit Mac-Alternativen nach dem jüngsten Gerichtsentscheid nun so gut wie tot.
Das Unternehmen darf künftig weder Mac OS verkaufen oder auf nicht-lizensierter Hardware installieren, noch Hardware anbieten, die dazu gedacht ist, Apples Lizenzbedingungen zu umgehen. Damit ist die Geschäftsgrundlage von Psystar zerstört. Für das Unternehmen aus Florida selbst hat dies keine Relevanz mehr – es meldete bereits während des Verfahrens Konkurs an. Das Urteil ist jedoch ein Kantersieg für Apple. Das Gericht spricht dem Konzern nicht nur Schadensersatz zu, sondern verbietet Psystar gleichzeitig, weiter tätig zu sein.
Apple hatte diese Verfügung beantragt, nachdem das Gericht bestätigt hatte, dass der Mac-Klon-Hersteller gegen das Urheberrecht verstösst. Andere Unternehmen, die in den USA ein ähnliches Modell mit Mac OS auf PC-Hardware betreiben oder planen, haben jetzt einen Präzedenzfall erlebt, der abschreckend wirken dürfte. Hackintosch-Produzenten in anderen Ländern sind davon nur mittelbar betroffen – hier gelten je nach Gesetzeslage andere Grundlagen.
Das Verfahren zwischen Apple und Psystar beinhaltete einigen Sprengstoff. So zielte Psystars Gegenklage direkt darauf ab, Apples Lizenzbedingungen für Mac OS X zu torpedieren. Damit wollte man erreichen, dass Apple es nicht mehr verbieten könne, Mac OS auf anderen Rechnern als Macs zu installieren. Damit wäre einem offiziellen Klon-Geschäft mit Mac-Alternativen Tür und Tor geöffnet.
Alles als ein eindeutiger Sieg von Apple hätte vermutlich Dutzende Psystar-Nachahmer heraufbeschworen. In den USA ist der Handel mit Mac-Alternativen nach dem jüngsten Gerichtsentscheid nun so gut wie tot.
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