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24.02.2012, 14:26 Uhr
Fall Switchplus: Niederlage für Switch
Die Schweizer Domainregistrierungsstelle darf die kommerzielle Tochter Switchplus nicht bevorzugt behandeln. Diesen Beschluss hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt bestätigt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von Switch im Fall Switchplus am 13. Februar zurückgewiesen, wie die Schweizer Domainregistrierungsstelle gestern bekannt gab. Demnach darf die als Stiftung organisierte Switch die kommerzielle Tochter und Hosting-Providerin Switchplus auf seiner Webseite nicht bevorzugt behandeln. Damit wird ein Bakom-Entscheid vom April 2011 bekräftigt.
Switch überlegt sich derweil den Weiterzug des Entscheids: «Wir bedauern das negative Urteil und prüfen derzeit, ob wir die Beschwerde an das Bundesgericht weiterziehen», so Mediensprecher Marco D'Alessandro. Und Switch-Geschäftsführer Thomas Brunner meint: «Im Sinne der Wirtschaftsfreiheit muss es uns als Stiftung mit vielfältigen Betätigungsfeldern möglich sein, über alle Geschäftsbereiche zu kommunizieren.»
Hintergrund des Rechtstreits, der bereits seit 2009 andauert, ist der grosse Werbebanner auf der Switch-Webseite, der auf die Tochter Switchplus verweist. Andere Hosting-Anbieter fühlten sich durch diese Tatsache benachteiligt, da die Domainregistrierungsstelle Switch einen staatlichen Auftrag hat (sie verwaltet .ch- und .li-Domains).
Hintergrund des Rechtstreits, der bereits seit 2009 andauert, ist der grosse Werbebanner auf der Switch-Webseite, der auf die Tochter Switchplus verweist. Andere Hosting-Anbieter fühlten sich durch diese Tatsache benachteiligt, da die Domainregistrierungsstelle Switch einen staatlichen Auftrag hat (sie verwaltet .ch- und .li-Domains).
Switchplus-Banner immer noch da
Nach dem Bakom-Entscheid vom April 2011 erwirkte Switch beim Bundesverwaltungsgericht aufschiebende Wirkung, um den Werbebanner für Switchplus weiterhin auf seiner Webseite platzieren zu können, bis der endgültige Entscheid in der Angelegenheit rechtskräftig ist. Aktuell ist der Switchplus-Banner nach wie vor auf der Webseite der Domainregistrierungsstelle zu finden.
Nach dem Bakom-Entscheid vom April 2011 erwirkte Switch beim Bundesverwaltungsgericht aufschiebende Wirkung, um den Werbebanner für Switchplus weiterhin auf seiner Webseite platzieren zu können, bis der endgültige Entscheid in der Angelegenheit rechtskräftig ist. Aktuell ist der Switchplus-Banner nach wie vor auf der Webseite der Domainregistrierungsstelle zu finden.
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